Irre Verschwörungstheoretiker oder gefährliche Putschisten - oder beides? Darum geht es im dritten Terrorprozess gegen die „Reichsbürger“-Gruppe Reuß. Will jemand von den Angeklagten aussagen?
Zweiter Tag im Münchner Terrorprozess um die „Reichsbürger“-Gruppe um Heinrich XIII. Prinz Reuß: Insgesamt acht Angeklagte müssen sich seit Dienstag vor dem Oberlandesgericht verantworten - am Mittwoch will das Gericht nun klären, ob einzelne von ihnen in dem Verfahren Angaben machen wollen.
Die Gruppe war nach einer großangelegten Anti-Terror-Razzia in mehreren Bundesländern und im Ausland Ende 2022 aufgeflogen. Die aktuell 26 Beschuldigten sollen einen gewaltsamen Umsturz der Bundesregierung geplant und dabei bewusst Tote in Kauf genommen haben. Als Oberhaupt einer neuen Staatsform hätte Reuß fungieren sollen.
Die Bundesanwaltschaft wirft den acht Angeklagten die Gründung beziehungsweise Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung und die Vorbereitung eines sogenannten hochverräterischen Unternehmens vor. Vier Männer müssen sich zudem wegen Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat verantworten, einer wegen Verstößen gegen das Waffengesetz.
Es ist nach Stuttgart und Frankfurt der bundesweit dritte Terrorprozess gegen die „Reichsbürger“-Gruppe um Reuß. In Frankfurt stehen Reuß und die mutmaßlichen Rädelsführer vor Gericht. In Stuttgart hat die Bundesanwaltschaft mutmaßliche Mitglieder des militärischen Arms der Gruppe angeklagt.
Aber auch mehrere der in München Angeklagten sollen dem „Rat“ der Vereinigung angehört haben - ähnlich einem Kabinett einer rechtmäßigen Regierung - oder dem Führungsstab des sogenannten militärischen Arms. Mehrere Beschuldigte sollen in die Planungen für den Angriff auf den Bundestag eingebunden gewesen sein oder sollten daran teilnehmen.
Einer der Verteidiger hatte die Anklagevorwürfe aber bereits zum Prozessauftakt am Dienstag für seinen Mandanten zurückgewiesen, insbesondere den Vorwurf der Gründung einer terroristischen Vereinigung. Er hatte der Bundesanwaltschaft eine einseitige Darstellung vorgeworfen.
Das Oberlandesgericht München hat für die Hauptverhandlung zunächst 55 Termine bestimmt, aktuell bis Ende Januar 2025. Eine Verlängerung ist möglich.
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