Kommentar
Zu höher werdenden Missbrauchs-Entschädigungen: Nötiges „Mea culpa“

14.06.2024 |

Langsam aber sicher zeigt das wegweisende Kölner Urteil vom Juni vergangenen Jahres, laut dem das Erzbistum Köln einem Betroffenen 300000 Euro Schmerzensgeld zahlen musste, seine Wirkung. Der Fall eines in Niederbayern lebenden Missbrauchsopfers, das nun vom Bistum Essen eine freiwillige Anerkennungsleistung in Höhe von 330000 Euro bekam, ist das beste Beispiel dafür, das sogar das Potenzial für eine neue Entschädigungswelle birgt.
Natürlich kann das unermessliche Leid, das Opfer von Missbrauch erfahren haben, kein Geld der Welt lindern. Doch die finanziellen Einbußen, die für die...

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