Justiz
Verwaltungsgerichte: Berg von Asylverfahren abgearbeitet

06.07.2022 | Stand 08.07.2022, 8:28 Uhr

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof - Ein Metallschild mit dem Staatswappen hängt am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof. - Foto: picture alliance/Peter Kneffel/dpa/Symbolbild

Die bayerische Verwaltungsgerichtsbarkeit hat den Berg von Asylverfahren aus der Flüchtlingsbewegung der Jahre nach 2014 weitgehend abgearbeitet. Ende 2018 seien in Bayern noch 41.000 der insgesamt über 80.000 Asylverfahren offen gewesen, sagte die Präsidentin des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes (VGH), Andrea Breit, am Mittwoch in Ansbach. Für Ende 2022 geht sie davon aus, dass noch 11.000 Verfahren einer Entscheidung harren werden.

Allein 2021 seien aber 11.500 neue Verfahren hinzugekommen. Zum Ausgang der Verfahren machte sie keine Angaben.

Mehrheitlich im Sinne der bestehenden Gesetze und Verordnungen seien die zahlreichen verwaltungsgerichtlichen Auseinandersetzungen um Corona-Schutzmaßnahmen ausgegangen, sagte Breit. «In der ganz überwiegenden Zahl der Fälle haben die Entscheidungen des Freistaats gehalten», sagte Breit.

Insgesamt seien 1600 Corona-Verfahren alleine am Verwaltungsgerichtshof anhängig gewesen, zusätzlich 3500 weitere an den derzeit sechs Verwaltungsgerichten in Augsburg, Ansbach, Bayreuth, München, Regensburg und Würzburg. Allein zur Frage des Genesenenstatus in der Corona-Pandemie hatten die Verwaltungsgerichte binnen weniger Monate 1250 Entscheidungen treffen müssen, sagte Breit.

Die Verwaltungsgerichtsbarkeit in Bayern befindet sich derzeit in einem Prozess der Umstrukturierung. Die derzeit 21 Senate des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes sind auf zwei Standorte verteilt - München und Ansbach. Die Zahl von derzeit sechs Senaten am Standort Ansbach soll auf acht bis neun aufgestockt werden. In München würden bei einer konstanten Zahl von Senaten 12 bis 13 Senate verbleiben. In Freyung soll ein siebtes Verwaltungsgericht entstehen.

Verwaltungsgerichte sind immer dann gefragt, wenn Bürger die Rechtmäßigkeit staatlicher Entscheidungen anzweifeln. Häufig geht es etwa um den Bau von Straßen, um Asylverfahren, um Beamten- oder Demonstrationsrecht.

© dpa-infocom, dpa:220706-99-931315/2