Fragen und Antworten
Verlockender Frost: Wann Sie Eisflächen betreten können – und wann besser nicht

14.01.2025 |

Nicht jedes Eis trägt Stock und Mensch. Die DLRG betont, dass nur jene Eisflächen betreten werden sollten, die zuvor von den Behörden offiziell freigegeben wurden. − Symbolbild: Adobe stock

In diesen frostigen Tagen sind viele Gewässer in der Region von Eis überzogen. Oft täuscht der Eindruck jedoch, es ist Vorsicht geboten. Kommunen, Feuerwehr und Deutsche Lebensrettungsgesellschaft (DLRG) warnen vor dem Betreten.

  

Wann können Eisflächen betreten werden?



Selbst mehrere Frosttage garantieren noch keine ausreichend dicke Eisschicht. Viele Gewässer sind in Bewegung und brauchen sehr lange, bis sie zufrieren, betont die DLRG. Nur von den Behörden offiziell freigegebene Eisflächen sollten betreten werden. Die meisten Naturgewässer werden allerdings grundsätzlich nicht freigegeben.

Das könnte Sie auch interessieren: Deutscher Wetterdienst warnt vor Glatteis in Teilen Bayerns

Wasserschutzpolizei und Kommunen verweisen darauf, dass das Betreten zugefrorener Gewässer auf eigene Gefahr erfolgt. Wer sich dennoch aufs Eis wagt, handelt oft höchst leichtsinnig. Um einen See betreten zu können, sollte das Eis mindestens 15 Zentimeter dick sein, bei fließenden Gewässern sollten es sogar 20 Zentimeter sein.

Was sind Warnsignale für eine zu dünne Eisschicht?



Dunkle Stellen sind ein Hinweis darauf, dass das Eis noch viel zu dünn ist. Hier ist die Einbruchgefahr besonders groß. Auch wenn das Eis knistert und knackt oder Risse aufweist, sollte es keinesfalls betreten werden. Wer bereits auf dem Eis ist, sollte sich den Experten zufolge flach hinlegen und mit möglichst wenig ruckartigen Bewegungen zum Ufer robben.

Was hat es mit dunklen Stellen auf dem Eis auf sich?



Große Vorsicht ist auch bei verschneiten Eisflächen und bewachsenen Uferzonen geboten. Tückisch können Seen sein, die von Bächen oder Flüssen durchzogen sind. An den Ein- und Ausflüssen sowie generell an dunklen Stellen ist die Eisdecke deutlich dünner. Dann besteht Einbruchgefahr. Allein die DLRG leistet jeden Winter rund 150.000 Stunden Rettungsdienst.

Was ist bei einem Unglück zu tun?

Wer mitten auf dem See merkt, dass das Eis nicht mehr trägt, sollte sich sofort flach hinlegen und zum Ufer zurückrobben. Wer einbricht, sollte die Arme schnell ausbreiten, um ein Untertauchen unter das Eis zu verhindern. Ein Begleiter oder Zeuge sollte sofort einen Notruf absetzen.

Bei dieser Kälte erschlaffen die Muskeln binnen Minuten



Dann vorsichtig auf dem Bauch zur Einbruchstelle kriechen und versuchen, den Betroffenen herauszuziehen. Denn innerhalb weniger Minuten in rund drei bis vier Grad kaltem Wasser erschlaffen die Muskeln, der Körper erlahmt und der eingebrochene Mensch geht unter.

Der ins Eis gebrochenen Person nicht die Hand reichen



Dem Eingebrochenen solle man niemals die Hand reichen, sondern beispielsweise einen Anorak, Ast, oder einen umgedrehten Schlitten – um nicht selbst mit hinab gezogen zu werden. Der Gerettete sollte bis zum Eintreffen eines Notarztes flach gelagert und möglichst in eine warme Decke oder Jacke gehüllt werden. Keinesfalls sollten unterkühlte Menschen mit Schnee abgerieben werden oder Alkohol trinken, am besten ist warmer Tee.

− afp

Artikel kommentieren