Immer wieder gibt es Streit um das bayerische Polizeiaufgabengesetz. Nun beschäftigt sich der Verfassungsgerichtshof mit einer Klage gegen mehrere Regelungen. Es ist nicht die einzige Klage gegen das Gesetz.
Der Bayerische Verfassungsgerichtshof beschäftigt sich heute (10.30 Uhr) in München mit einer Klage gegen das Polizeiaufgabengesetz (PAG). Der Bund für Geistesfreiheit München und der Bund für Geistesfreiheit Bayern wollen mit ihrer Klage die Verfassungswidrigkeit mehrerer Regelungen in dem umstrittenen Gesetz feststellen lassen. Der Landtag und die Staatsregierung halten die Klage für unbegründet.
Mit einer Popularklage können Rechtsvorschriften des Landesrechts angefochten werden, die nach Ansicht der Antragssteller mit der Bayerischen Verfassung im Widerspruch stehen. Nach Auffassung der Kläger ist das bei verschiedenen Regelungen des PAG der Fall. Sie kritisieren etwa den zuletzt auch wiederholt gegen Klimaaktivisten verhängten Präventivgewahrsam und den im Gesetz eingeführten Begriff der «drohenden Gefahr», der als Voraussetzung für einige polizeiliche Maßnahmen ausreicht.
Das Polizeiaufgabengesetz regelt die Kompetenzen der Polizei im Umgang mit Beschuldigten, aber auch in bestimmten Einsatzlagen. Viele Details sind seit Jahren politisch umstritten. Auch weitere Klagen gegen das Gesetz sind vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof anhängig, etwa von Grünen und SPD. Im vergangenen Jahr wurde eine Klage der Linkspartei gegen die im PAG festgelegte polizeiliche Zuverlässigkeitsüberprüfung vom Verfassungsgerichtshof abgewiesen.
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