Oberstes Landesgericht
Verfahren um Söder-Graffito mit NS-Symbolik geht weiter

12.07.2023 | Stand 13.07.2023, 22:54 Uhr |

Prozess um Söder-Graffito mit Nazi-Symbolik - Der Künstler Fabian Zolar sitzt vor Beginn eines Berufungsprozesses im Landgericht Nürnberg-Fürth. - Foto: Daniel Karmann/dpa/Archivbild

Ein 39-Jähriger wird 2022 nach eigenen Angaben Opfer von Polizeigewalt. Den Vorfall verarbeitet der Künstler in einem Graffito. Da es laut Gerichtsurteilen Söder als SS-Mann zeigt, folgt eine Geldstrafe. Nun landet das Verfahren vor dem Bayerischen Obersten Landesgericht.

Das Verfahren um ein Graffito, das Ministerpräsident Markus Söder (CSU) in einer Art SS-Uniform zeigen soll, landet vor dem Bayerischen Obersten Landesgericht. Der wegen des Graffito verurteilte Künstler hat Revision eingelegt, wie eine Gerichtssprecherin sagte.

Der 39-Jährige richtet sich damit gegen das Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth. Das Gericht hatte eine Berufung des Mannes Mitte Juni als unbegründet verworfen. Es bestätigte eine Geldstrafe in Höhe von 2700 Euro wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen sowie Beleidigung, die das Amtsgericht Nürnberg zuvor erteilt hatte. Ein mutmaßlich gewaltvoller Polizeieinsatz, der Auslöser für das Graffito gewesen sein soll, beschäftigt mittlerweile das Landeskriminalamt (LKA).

Der Mann mit dem Künstlernamen Fabian Zolar hatte das Graffito im Sommer 2022 auf eine Scheune im Süden Nürnbergs gesprüht. Es zeigt in der oberen Hälfte nach Überzeugung des Landgerichts Söder in einer Art SS-Uniform. Darunter sind zwei Szenen zu sehen, in denen Polizisten ähnelnde Personen Gewalt ausüben.

Vor Gericht hatte der Mann erneut bestritten, mit seinem Graffito den Ministerpräsidenten abgebildet zu haben. Zudem hatte der Künstler geschildert, er habe im Juni 2022 vor der Scheune «brutale Gewalt» von Polizeibeamten erlebt. Zuvor sei es dort zwischen seinem psychisch kranken Bruder und einem Hundehalter zu einer Auseinandersetzung gekommen. Als er die Beamten angesprochen habe, sei er mit Gewalt auf den Boden gedrückt worden und habe sich mehrere Verletzungen zugezogen. Nach Angaben des LKA wird wegen des Vorfalls gegen Polizisten ermittelt. Nähere Angaben machte die Behörde mit Verweis auf das laufende Verfahren nicht.

Die bayerische Staatskanzlei hatte nach Bekanntwerden des Graffito Strafanzeige gestellt. Da der Mann gegen einen Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Einspruch eingelegt hatte, landete der Fall schließlich vor Gericht.

© dpa-infocom, dpa:230712-99-370770/2

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