Herbst-Welle rollt an
Übersicht: Diese Corona-Regeln gelten aktuell in Bayern

01.10.2022 | Stand 22.09.2023, 5:07 Uhr

Auch nach zweieinhalb Jahren Pandemie gelten weiterhin bundes- und bayernweit einige Corona-Regeln. −Symbolbild: dpa

Von- Test- bis Maskenpflicht: Auch nach zweieinhalb Jahren Pandemie gelten weiterhin bundes- und bayernweit einige Corona-Regeln. Einen Durchblick zu bewahren ist nicht leicht. Hier eine Zusammenfassung der derzeitigen Regelungen in Bayern.



Mehr zum Thema lesen Sie auch auf unserer Sonderseite.

Auf eine Corona-Welle zum Jahresende will die Politik diesmal besser vorbereitet sein. Ab 1. Oktober greifen im Infektionsschutzgesetz Bestimmungen, die für die kältere Jahreszeit bis vor Ostern (7. April 2023) wieder mehr und schärfere Vorgaben zu Masken und Tests ermöglichen. Die Länder können sie verhängen und bei kritischer Lage auch ausweiten. Bayerns Staatsregierung hat keine Verschärfung der Corona-Regeln beschlossen.

Folgende Maßnahmen gelten aktuell in Bayern:



Allgemeine Empfehlungen



Die Fortführung allgemeiner Schutz- und Hygienemaßnahmen wird empfohlen. Dazu zählen die Wahrung des Mindestabstands, das Tragen medizinischer Gesichtsmasken oder FFP2-Masken in geschlossenen Räumen und das Beachten der Hygieneregeln (regelmäßiges Lüften, Händewaschen oder Desinfizieren). Außerdem empfiehlt das Bayerische Gesundheitsministerium die Corona-Impfung. Insbesondere vulnerable Personengruppen sollten auf einen vollständigen Impfschutz achten.

FFP2-Maskenpflicht



In diesen Bereichen gilt die FFP2-Maskenpflicht weiterhin:

- in Kliniken, Pflegeheimen, Arztpraxen und anderen Gesundheitseinrichtungen;

- für alle ab 14 Jahren in Fernzügen wie ICE und Intercity (für Kinder von 6 bis 13 Jahren reichen einfache OP-Masken);

Nahverkehr



Im öffentlichen Personennahverkehr (Busse und Bahnen) gilt eine Maskenpflicht. Eine einfache medizinische Maske reicht aus.

Pflegeheime und Kliniken



- FFP2-Maskenpflicht;

- Zutritt nur mit frischem negativen Testergebnis;

- Für Beschäftigte gilt: Tests mindestens dreimal pro Woche;

- Pflegeheime müssen Beauftragte benennen, die sich um Impfungen, Hygiene und Therapien für Erkrankte etwa mit dem Medikament Paxlovid kümmern sollen;

− vr