In zwei Fällen
Strafbefehl gegen Wiesn-Wirt - Vorwurf: Hygiene-Mängel

13.04.2023 | Stand 16.09.2023, 23:38 Uhr

Ein Wirt schenkt bei einem Pressetermin zur Vorstellung des Wiesn-Wirtekrug für das Oktoberfest ein helles Bier ein. −Foto: Lino Mirgeler/dpa

Das Amtsgericht München hat wegen des Vorwurfs von Hygienemängeln Strafbefehl gegen den Oktoberfestwirt Peter Reichert erlassen.



Wie die Staatsanwaltschaft München I, die den Strafbefehl beantragt hatte, am Donnerstag mitteilte, soll er in zwei Fällen vorsätzlich Lebensmittel in den Verkehr gebracht haben, die für den Verzehr durch Menschen ungeeignet sind. Die Vorwürfe beziehen sich auf sein Münchner Lokal und das Wiesn-Zelt „Bräurosl“, in dem Reichert im vergangenen Jahr erstmals Wirt war.

Reichert: Vorwürfe „nicht nachvollziehbar“



Reichert nannte die Vorwürfe in einer Stellungnahme „nicht nachvollziehbar“. „Dahinter steht eine subjektive Wertung der Behörde und keine objektive und allgemeingültige Feststellung. Diese aus meiner Sicht und der Sicht meiner Berater zu strenge Bewertung teile ich nicht“, teilte Reichert auf Anfrage mit. „Mit aller Deutlichkeit: Zu keinem Zeitpunkt wurden verdorbene, schlechte oder minderwertige Essen, Speisen und Getränke verarbeitet oder unseren Gästen serviert, weder im Bräurosl noch im Donisl.“

Reichert zeigte sich „irritiert“ und „überrascht“ von dem Strafbefehl, ließ aber offen, ob er Einspruch dagegen einlegen will. Tut er das, kommt es zum Prozess. Tut er das nicht, wird der Strafbefehl - einem Urteil im Prozess gleich - rechtskräftig.

− dpa