Neue Corona-Verordnung
Aufatmen bei Freiluftsportlern - Verschärfung bei Hallensportarten

23.08.2021 | Stand 31.08.2021, 3:33 Uhr
  −Foto: Symbolbild Lakota

Auch im Amateursport unter freiem Himmel wird die Sieben-Tage-Inzidenz fortan keine Rolle mehr spielen. Im Hallensport werden die Regeln dagegen am Montag verschärft.

Das geht aus den Änderungen der 13. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung hervor, die am Montag in Kraft getreten sind.

Demnach ist Sport im Freien fortan unabhängig von den bekannten Schwellenwerten der Corona-Inzidenz möglich - ohne Personenobergrenze und ohne negativen Test. Auch Zuschauer brauchen beim Sportveranstaltungen unter freiem Himmel keinen negativen Test mehr. Anders bei Sport in geschlossenen Räumen: Dort ist ein negativer Test (PCR-Test, POC-Antigentest oder Selbsttest) für Ungeimpfte und Nicht-Genesene ab sofort in Landkreise mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von 35 oder mehr (vorher 50) Pflicht. Diese Regel gilt sowohl für die Ausübenden als auch für Zuschauer.

An der maximal zulässigen Besucherzahl bei Sportveranstaltungen unter freiem Himmel ändert sich indes nichts. Diese bleibt auf 1500 beschränkt, wovon maximal 200 Stehplätze sein dürfen.

Der Bayerische Fußball-Verband (BFV) begrüßte die Änderungen als "ohne Frage großer Schritt in die richtige Richtung", wie Schatzmeister Jürgen Faltenbacher in einer Mitteilung zitiert wird. "Mit den nun geltenden Regeln trägt die Bayerische Staatsregierung endlich der Tatsache Rechnung, dass Sport an der frischen Luft völlig unbedenklich ist."

aug