Urteil
Raser bekommt Bewährungsstrafe nach Flucht vor der Polizei

01.04.2023 | Stand 01.04.2023, 8:26 Uhr

Eine Strafgesetzbuch liegt in einem Sitzungssaal - Eine Strafgesetzbuch liegt in einem Sitzungssaal. - Foto: Nicolas Armer/dpa/Symbolbild

Nach einer halsbrecherischen Flucht mit teils bis zu 200 Stundenkilometern vor der Polizei ist ein Raser am Donnerstag zu einem Jahr und acht Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Der 42-Jährige erhalte zusätzlich eine Führerscheinsperre von eineinhalb Jahren, teilte eine Sprecherin des Amtsgerichtes in Augsburg mit. Der Sportwagen des Mannes wird zudem von der Justiz eingezogen.

Der Mann war angeklagt, mehrfach ohne Führerschein mit hoher Geschwindigkeit mit dem PS-starken Auto gefahren zu sein. Als die Polizei ihn stoppen wollte, soll der Angeklagte innerorts mit bis zu 130 Stundenkilometern geflohen sein, außerhalb der Ortschaft sogar mit bis zu Tempo 200.

Das Polizeifahrzeug überschlug sich bei der Verfolgungsfahrt, ein Beamter wurde verletzt. Dem Angeklagten wurden ein verbotenes Kraftfahrzeugrennen, fahrlässige Körperverletzung sowie weitere Straftaten vorgeworfen. Er habe die Vorwürfe in vollem Umfang gestanden, berichtete die Gerichtssprecherin. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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