Landgericht München
Versuchter Totschlag mit Maßkrug? Angeklagter: Notwehr

25.05.2023 | Stand 26.05.2023, 22:58 Uhr

Justitia - Die Justitia ist an einer Scheibe am Eingang zum Oberlandesgericht zu sehen. - Foto: Rolf Vennenbernd/dpa/Symbolbild

Im Prozess um Schläge mit einem Maßkrug auf den Kopf eines Volksfestbesuchers in Oberbayern hat der Angeklagte sich am Donnerstag auf Notwehr berufen. Er habe sich nur verteidigen wollen, sagte der 31-Jährige vor dem Landgericht München II.

Die Staatsanwaltschaft wirft ihm versuchten Totschlag vor. Bei einem Fest in Murnau am Staffelsee soll der Mann im August 2021 nach einer verbalen und auch körperlichen Auseinandersetzung mit einem Maßkrug auf einen heute 22 Jahre alten Mann eingeschlagen zu haben. Er kam mit Verletzungen am Kopf und im Gesicht ins Krankenhaus.

Der Angeklagte gab aber nun an, der 22-Jährige habe zuerst zugeschlagen. Um sich zu wehren, habe er sich mit dem Maßkrug umgedreht und den anderen am Kopf erwischt. Um ihn «auf Abstand zu bringen» habe er dann ein zweites Mal mit dem Krug zugeschlagen.

Beide - Opfer und mutmaßlicher Täter - sagten am ersten Verhandlungstag aus, sich nicht an den ganzen Abend erinnern zu können und Erinnerungslücken zu haben. Beide sollen betrunken gewesen sein.

© dpa-infocom, dpa:230524-99-812481/3