Jedes Jahr bietet sich an der bayerisch-tschechischen Grenze ein ähnliches Bild: Schon Wochen vor Silvester pilgern deutsche Feuerwerksfans zu den Grenzmärkten des Nachbarlandes und decken sich mit Böllern ein – nicht alle sind in Deutschland erlaubt.
Die Polizei Waldsassen (Landkreis Tirschenreuth) stellte laut einer Pressemitteilung in den vergangenen Wochen wieder vermehrt fest, dass illegale Böller und Raketen aus Tschechien eingeführt werden. Oft hätten Reisende aus Deutschland und den angrenzenden EU-Ländern die gefährlichen Souvenirs bei der Heimreise im Fahrzeug.
Das könnte Sie auch interessieren: Grenzkontrolle: Bundespolizisten nehmen bei Furth im Wald per Haftbefehl gesuchten Bulgaren fest
Das Angebot ist groß und die Preise sind günstig: So lockt das Angebot jedes Jahr viele Menschen auf die grenznahen Märkte in Tschechien, um Pyrotechnik zu kaufen. Allein im Jahr 2023 stellte die Polizei in Waldsassen rund 50.000 illegale Böller und Raketen bei Reisenden sicher. Das Gesamtgewicht der sichergestellten Gegenstände betrug mehr als 1,5 Tonnen.
Verstoß gegen Sprengstoffgesetz
Dennoch gilt es zu beachten: Die Einfuhr von manchen Feuerwerkskörpern nach Deutschland nicht ist verboten und wird bestraft. Viele wissen nicht, dass sie damit gegen das Sprengstoffgesetz verstoßen. Es droht eine Anzeige, die mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren geahndet wird.
Stellt die Polizei illegale Böller sicher, werden diese zunächst in der Asservatenkammer aufbewahrt. Danach werden sie von einer Spezialfirma abgeholt und bis zum Abschluss des Strafverfahrens zwischengelagert. Bis sie schließlich vernichtet werden. Die Kosten für die Lagerung und Verwertung trägt ebenfalls der Beschuldigte. Dabei handelt es sich oft um vierstellige Beträge.
Generell dürfen in Deutschland Feuerwerkskörper nur verkauft werden, wenn sie von der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) zugelassen wurden. Feuerwerkskörper sind an einem Zulassungszeichen zu erkennen, das eine CE-Kennzeichnung sowie eine vierstellige Registriernummer enthält. Das Sprengstoffgesetz unterscheidet vier Kategorien von pyrotechnischen Gegenständen.
Welche Feuerwerkskörper sind in Deutschland erlaubt?
Kategorie F1 umfasst kleine Feuerwerksartikel wie Wunderkerzen, Tischfeuerwerk und Knallerbsen. Diese Produkte sind erlaubnisfrei und dürfen das ganze Jahr über verwendet werden. Kategorie F2 schließt größere Feuerwerkskörper wie Böller und Raketen ein. Auch sie sind erlaubnisfrei, sofern sie über eine gültige BAM- oder CE-Kennzeichnung verfügen und dürfen ausschließlich an Silvester gezündet werden.
Das könnte Sie auch interessieren: Mann versteckt Hunderte Feuerwerkskörper in seinem Auto
Kategorien F3 und F4 umfassen pyrotechnische Gegenstände, die erlaubnispflichtig sind. Für ihren Gebrauch und ihre Einfuhr nach Deutschland ist laut Mitteilung eine sprengstoffrechtliche Erlaubnis erforderlich. Diese Feuerwerkskörper sind ausschließlich für professionelle Zwecke bestimmt. In der Praxis gibt es häufig das Problem, dass Kennzeichnungen gefälscht sind. Zulassungszeichen würden oft kopiert, wodurch es für Privatpersonen immer schwieriger werde, echte und gefälschte Produkte zu unterscheiden.
− an
Artikel kommentieren