Neue Regeln beschlossen
Neuerung bei Booster-Impfung - auch für Corona-Genesene

11.01.2022 | Stand 23.09.2023, 11:13 Uhr

Symbolfoto: dpa

Neuerungen bei der Booster-Impfung hat das bayerische Kabinett am Dienstag beschlossen. Neben der Testpflicht betrifft dies auch Genesene.

Für Menschen mit Corona-Auffrischungsimpfung entfällt die zusätzliche Testpflicht in 2G-plus-Bereichen künftig unmittelbar nach der Booster-Impfung und nicht erst nach zwei Wochen. Das hat das Kabinett am Dienstag beschlossen.



Hier finden Sie einen Ticker und das Video der Pressekonferenz.

Doppelt geimpft und infiziert: Das gilt nun

Zudem gibt es eine entsprechende Erleichterung für Menschen mit vollständiger Grundimmunisierung, die anschließend eine Corona-Infektion überstanden haben, also für Menschen mit einem sogenannten Impfdurchbruch. Auch für diese entfällt in 2G-plus-Bereichen (etwa Theatern, Kinos) die Pflicht zur Vorlage eines zusätzlichen Tests.

Minderjährige Schüler weiter von Nachweispflicht befreit

Schülerinnen und Schüler im Alter von über 14 Jahren, die in der Schule regelmäßig auf eine Corona-Infektion getestet werden, bleiben in Bayern auch weiter von der Nachweispflicht bei 2G-Regelungen befreit. Die Ausnahme gelte in Hotels und in der Gastronomie, aber auch bei sportlichen, musikalischen oder schauspielerischen Betätigungen, sagte der Chef der bayerischen Staatskanzlei, Florian Herrmann, am Dienstag in München. Schülerinnen und Schüler im Alter von unter 14 Jahren sind ohnehin von der Nachweispflicht befreit.

dpa