Mobile Überwachungskameras?
Nach Todesfahrt in Passau: ADAC erklärt, wie Teslas Videos filmen und was rechtlich erlaubt ist

11.01.2024 | Stand 12.01.2024, 7:07 Uhr |

Ein parkendes Auto war „Augenzeuge“: Bei dem tödlichen Unfall in der Passauer Bahnhofsstraße, der Ende Dezember Bayern erschütterte, nahm die Kamera eines Tesla das Geschehen auf. Ein Lastwagen fuhr in eine Menschengruppe, eine Frau und ihre Tochter starben. Was in diesem Fall hilfreich war, um den Unfallhergang besser rekonstruieren zu können, wirft aber auch Fragen auf: Wie können Fahrzeuge derartige Bilder liefern und dürfen sie das überhaupt? Die Mediengruppe Bayern hat beim ADAC nachgefragt.

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