Coronahilfen
Mittelstand kritisiert Ausnahmen bei Rückzahlung

20.04.2023 | Stand 20.04.2023, 22:51 Uhr

Der bayerische Mittelstand hat die vom Kabinett beschlossenen Ausnahmeregeln im Freistaat zur Rückzahlung von Coronahilfen kritisiert. «Grundsätzlich ist es natürlich zu begrüßen, dass jetzt zumindest Geringverdiener entlastet werden sollen», sagte der Politikbeauftragte des Bundesverbands mittelständische Wirtschaft (BVMW) Bayern, Achim von Michel, am Mittwoch in München. «Aber die Neuregelung geht erstens an den Fakten vorbei, und schafft zweitens schon wieder neue Unterschiede bei der Behandlung der Antragsteller in den einzelnen Bundesländern.»

Das Kabinett hatte am Dienstag beschlossen, dass Unternehmer und Selbstständige in Bayern künftig nicht mehr ausnahmslos zu viel erhaltene Coronahilfen zurückzahlen müssen. Ob eine Rückzahlung erfolgen muss, hängt demnach von den Einnahmen nach Steuern ab und der Frage, ob die Rückzahlung die Existenz des Unternehmens oder des Selbstständigen gefährdet. Vor allem Kleinunternehmer und Solo-Selbstständige sollten so entlastet werden, sagte Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger (Freie Wähler).

Schon vorher gab es für Empfänger von Coronahilfsgeldern die Möglichkeit, diese per Ratenzahlungen zurückzuzahlen, sollte eine fristgerechte Rückerstattung bis 30. Juni nicht möglich sein.

Der bayerische Mittelstand lehnt eine Rückzahlung der Gelder aber kategorisch ab. Die Coronahilfen seien als Zuschüsse angekündigt worden, bei denen eine Rückzahlung gar nicht vorgesehen gewesen sei, sagte von Michel. Der Verband empfehle Unternehmen daher, zunächst nichts zu zahlen. Sie sollten stattdessen «in einem anwaltlichen Schreiben erklären lassen, dass sie dem Verfahren nicht zustimmen».

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