Debatte um Schulweg
Langer Schulweg an der Landstraße: Zu gefährlich für einen Elfjährigen?

27.01.2023 | Stand 17.09.2023, 4:30 Uhr

−Symbolbild: Julian Stratenschulte/dpa

Knapp zwei Kilometer teils entlang der Landstraße: Ist so ein Schulweg zu gefährlich für einen Elfjährigen? Die Eltern finden ja, das Landratsamt Dachau beschied jedoch nach einer Begehung mit Experten und Polizei, es bestehe keine besondere Gefährlichkeit.



Nun muss die Familie für die Nutzung des Schulbusses 100 Euro im Jahr zahlen. Es gehe nicht ums Geld, sagt die Mutter. „Es geht darum, dass dieser Weg aus unserer Sicht schon besonders gefährlich ist.“ Mehrere Medien hatten über den Fall berichtet.

Der Weg an der Landstraße ohne Fußweg sei für Kinder nicht zumutbar, „wenn man die Strecke schon als Erwachsener nicht laufen will“, sagt die Mutter. Das gelte vor allem bei Dunkelheit - und damit „fast das halbe Jahr“, da der Elfjährige um 6.15 Uhr aus dem Haus müsse. Er selbst wolle den Weg nicht zu Fuß gehen, er fühle sich nicht sicher.

Für neunjährigen Bruder wird Schulbus voll übernommen



Für den neunjährigen Bruder wird der Schulbus voll übernommen. Nach der Regelung in Bayern müssen Gemeinden Grundschüler mit Schulwegen ab zwei Kilometern kostenlos befördern; Kinder ab der fünften Klasse bei Wegen ab drei Kilometern - oder wenn ein Schulweg besonders gefährlich oder besonders beschwerlich ist.

Michael Reiter, Bürgermeister des Marktes Altomünster, sagt, man habe mit dem Entgelt von 100 Euro eine Möglichkeit gefunden, wie der Bub den Bus nutzen könne. Nach der Einschätzung des Landratsamtes gebe es keinen weiteren Spielraum. „Wir versuchen alles für unsere Kinder zu tun.“ Im Gemeindebereich gebe es rund 450 Schülerinnen und Schüler, von denen etwa die Hälfte mit dem Bus in die Schule gebracht werde, das koste pro Jahr einen sechsstelligen Betrag.

Vor vier Jahren war eine Familie mit einem 13-jährigen Sohn aus Marktschorgast in Oberfranken in einem ähnlichen Fall bis vor den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof gezogen und hatte sich nach einer Ortsbegehung mit den Richtern durchgesetzt. Das Gericht empfahl den Behörden die Kostenübernahme für die Beförderung, dem folgten diese. Die Familie aus Altomünster will nicht vor Gericht ziehen. Man habe auf ein Einlenken gehofft, sagt die Mutter, aber: „Wir sind auch froh, dass er mitfahren darf.“

− dpa