Als einziges Bundesland hat der Freistaat bisher keinen Gebrauch gemacht von der Möglichkeit, die Ladenöffnungszeiten selbst festzulegen – weshalb bei uns noch die alte Bundesregelung aus dem Jahr 1956 gilt. Den Vorwurf, unmodern zu sein, wollten CSU und Freie Wähler nicht auf sich sitzen lassen und haben im letzten Herbst in ihrem Koalitionsvertrag Änderungen angekündigt. Doch damit ist es bisher nicht weit her.