Ab sofort unwirksam
Jetzt ist es offiziell: Bayerns Wolfsverordnung wegen Formfehlers nichtig

18.07.2024 | Stand 18.07.2024, 15:19 Uhr |

Für die Staatsregierung ist es eine peinliche Schlappe: Die Wolfsverordnung des Freistaats hat ihre Feuertaufe vor Gericht nicht bestanden.  − Symbolbild: Julian Stratenschulte/dpa

Für die Staatsregierung ist es eine peinliche Schlappe: Die Wolfsverordnung des Freistaats hat ihre Feuertaufe vor Gericht nicht bestanden. Trotzdem soll es eine identische Neuauflage geben.



Nun ist es offiziell: Die seit Anbeginn umstrittene bayerische Wolfsverordnung ist ab sofort unwirksam. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof ließ bei seiner Entscheidung in der an die Verfahrensbeteiligten übermittelte Urteilsbegründung keine Revision zu. Umweltminister Thorsten Glauber (Freie Wähler) kündigte umgehend eine inhaltlich unveränderte Neufassung der Verordnung an.

Bereits am Dienstag hatte das Gericht in der mündlichen Verhandlung klargemacht, dass die seit Mai 2023 geltende Verordnung wegen eines Formfehlers nicht zur Anwendung kommen sollte. Konkret basiert die Kritik darauf, dass den anerkannten Naturschutzverbänden im Gesetzgebungsverfahren keine Möglichkeit zur Beteiligung gegeben wurde. Nur in Ausnahmen und in engen Grenzen - etwa bei Gefahr im Verzug - dürfe das Beteiligungsrecht ausgehebelt werden. Die Voraussetzungen für eine solche Ausnahme erachte der Senat bei der Wolfsverordnung aber als nicht gegeben.

Ziel sei und bleibe ein konsequentes Wolfsmanagement



„Wir werden jetzt schnell handeln und das Verfahren zum Neuerlass der Verordnung einschließlich der Verbändeanhörung starten“, sagte Glauber. Ziel sei und bleibe ein konsequentes Wolfsmanagement. „Dazu wird die Wolfsverordnung beitragen.“ Um die Weidetierhaltung überall und auf Dauer zu ermöglichen, sei ein pragmatischer Umgang mit dem Wolf erforderlich. „Die Weidetierhaltung ist eine der Grundlagen für die Artenvielfalt in Bayern. Zu einem konsequenten Wolfsmanagement zählt auch der schnelle Abschuss von auffälligen Wölfen.“

Glauber: Verbändeanhörung einer der ersten Schritte



„Als einer der ersten Schritte im Verfahren wird demnächst die Verbändeanhörung gestartet. Zusätzlich wird ein intensiver Austausch mit den Verbänden gesucht“, sagte Glauber. Bis zum Erlass der neuen Verordnung seien auch weiterhin Entnahmen von Wölfen im Einzelfall auf Grundlage des Bundesnaturschutzgesetzes möglich.

Die Wolfsverordnung sollte den Abschuss von Wölfen in Bayern erleichtern, wurde aber bisher nie angewendet. Der Wolf ist nach europäischem und deutschem Recht eigentlich nach wie vor streng geschützt.

Der Freistaat werde sich auch künftig für erweiterte rechtliche Möglichkeiten beim Umgang mit dem Wolf sowie für eine Absenkung des Schutzstatus einsetzen. „Für den Umgang mit dem Wolf sind Rechtsänderungen durch EU und Bund erforderlich. Wichtig ist es vor allem, die Voraussetzungen für ein regional differenziertes Bestandsmanagement in Deutschland zu schaffen“, sagte Glauber. Unter anderem müsse der Bund alle Möglichkeiten ausschöpfen, um einen günstigen Erhaltungszustand des Wolf möglichst rasch festzustellen.

− dpa

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