Selbstbestimmungsgesetz
Grünen-Abgeordnete Ganserer meldet Namensänderung an

01.08.2024 | Stand 01.08.2024, 13:41 Uhr |

Tessa Ganserer (Bündnis 90/Die Grünen) - Tessa Ganserer ist eine der ersten beiden transgeschlechtlichen Frauen im Bundestag. (Archivfoto) - Foto: Marco Rauch/dpa

Seit heute ist es möglich, eine Änderung von Geschlechtseintrag und Vornamen mit niedrigeren Hürden anzumelden. Eine transgeschlechtliche Politikerin meldet sich dafür schon morgens am Standesamt.

Die transgeschlechtliche Grünen-Bundestagsabgeordnete Tessa Ganserer hat sich zum frühestmöglichen Termin für die erleichterte Änderung ihres Geschlechtseintrags und Vornamens angemeldet. Sie habe bereits um 8.00 Uhr morgens an ihrem Geburtsstandesamt im niederbayerischen Zwiesel ihre Anmeldung zur Änderung abgegeben, sagte die Politikerin, deren Vorname Tessa dann offiziell in der Geburtsurkunde stehen soll. Zunächst hatte die „Passauer Neue Presse“ berichtet.

Für sie sei es „politisch wie auch höchst persönlich ein ganz besonderer Freudentag“, sagte Ganserer. Ihre Erklärung werde sie ebenfalls zum erst möglichen Termin abgeben - wegen eines Feiertags in Bayern nicht am 1., sondern am 4. November. 

Voraussetzung: drei Monate Bedenkzeit

Mit dem Selbstbestimmungsgesetz sollen diese Änderungen ab November ohne Gutachten, ärztliche Bescheinigungen oder richterliche Beschlüsse per Erklärung möglich sein. Die Erleichterungen betreffen vor allem transgeschlechtliche, intergeschlechtliche und nicht-binäre Menschen, die bislang hohe Hürden und kostspielige Verfahren durchlaufen mussten, um ihren Geschlechtseintrag ändern zu lassen. 

Die vorherige Anmeldung und eine dreimonatige Frist vor der eigentlichen Änderung ist laut Bundesfamilienministerium nötig. Ganserer sagte, sie empfinde die Bedenkzeit als „unnötige zusätzliche Bürokratie“. Das neue Gesetz sei für „trans, inter und nonbinäre Menschen“ dennoch eine „wahnsinnige Erleichterung“ und ein „historischer Tag“.

Das Selbstbestimmungsgesetz hatte der Bundestag im April beschlossen. Es löste das zuvor geltende Transsexuellengesetz ab. Immer wieder hatte das Bundesverfassungsgericht die bis dato geltende Rechtslage in Teilen für verfassungswidrig erklärt und auf die demütigende Situation für Betroffene hingewiesen.

 

 

© dpa-infocom, dpa:240801-930-191077/1

Zu den Kommentaren