„Damit keine Lücken entstehen“
Bayern verlängert Corona-Regeln: Das gilt bis 30. September

23.09.2022 | Stand 22.09.2023, 5:22 Uhr

Die aktuellen Corona-Regeln in Bayern wurden bis zum 30. September verlängert. −Foto: dpa

Von Daniela Laitinen

Die aktuellen Corona-Regeln in Bayern wären eigentlich am 23. September ausgelaufen. Weil die bundesweiten Vorgaben aber erst am 1. Oktober in Kraft treten, wurden sie nun per Verordnung um eine Woche verlängert.



Aktuell gilt im Freistaat die 16. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom April diesen Jahres. Eigentlich hätte diese am 23. September auslaufen sollen. Da die neuen bundesweiten Corona-Regeln aber erst am 1. Oktober in Kraft treten, wurde die bayerische Rechtsgrundlage um eine Woche verlängert, erklärt das Gesundheitsministerium in München auf Nachfrage der Mediengruppe Bayern. „Damit keine Schutzlücken entstehen“, wie es aus dem Holotschek-Ministerium heißt. Daher sei am 22. September eine Änderungsverordnung beschlossen worden und diese am 23. September in Kraft getreten.

Demnach gelten nun bis 30. September folgende aktuelle Corona-Regeln in Bayern:

- Maskenpflicht nur in bestimmten Bereichen wie dem öffentlichen Personennahverkehr oder medizinischen Einrichtungen. Dazu zählen zum Beispiel Arztpraxen, Krankenhäuser, Vorsorge- und Rehazentren sowie Heime für pflegebedürftige Menschen. Eine einfache OP-Maske ist ausreichend. Kinder bis zum 6. Lebensjahr sind generell von der Maskenpflicht befreit.

- In Krankenhäusern und in Einrichtungen zur Betreuung älterer, behinderter oder pflegebedürftiger Menschen gilt für Besucher, Mitarbeiter die einrichtungsbezogene Testpflicht.

- Die Isolationspflicht bei einer Corona-Infektion beträgt derzeit fünf Tage, ein Freitesten ist nicht vorgeschrieben, wird aber dringend empfohlen. Sollte das Ergebnis immer noch positiv sein, wird eine weitere Isolation angeraten. Bei bestehenden Symptomen bleibt die Isolationspflicht bestehen, solange bis sie mindestens 48 Stunden verschwunden sind, maximal jedoch zehn Tage. Für enge Kontaktpersonen gibt es keine Quarantänepflicht.

Welche Corona-Regeln gelten in Bayern ab 1. Oktober?

Der Bund hat den Ländern bei den neuen Vorgaben viel Spielraum eingeräumt. Wie der Freistaat diesen nutzen wird und ob weitere Maßnahmen in Bayern eingeführt werden, wird der Ministerrat am 27. September beraten. Dann sollen auch entsprechende Beschlüsse gefasst werden, teilt eine Sprecherin des Gesundheitsministeriums mit. Konkrete Inhalte wollte das Ministerium nicht nennen.