Januar 2023
Corona positiv - was tun? Diese Regeln gelten aktuell in Bayern

12.01.2023 | Stand 17.09.2023, 5:42 Uhr

Welche Corona-Regeln gelten 2023 noch in Bayern? Ein Überblick. −Symbolbild: dpa

Der Corona-Test zeigt ein positives Ergebnis - und das, nachdem Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach und Deutschlands Chef-Virologe Christian Drosten das Ende der Pandemie schon verkündet haben. Was also tun? Wir haben die wichtigsten Regeln im Januar 2023 noch einmal für Sie zusammengefasst.



Corona-Isolationspflicht ist in Bayern entfallen



Je nach Bundesland gelten unterschiedliche Verhaltensregeln und Gesetze. Die Corona-Isolationspflicht ist in Bayern seit dem 16. November 2022 entfallen. Positiv Getestete dürfen wieder vor die eigene Haustür - solang sie eine Maske tragen.

Infiziert mit Maske zur Arbeit gehen



Bayerns Staatskanzleichef Florian Herrmann (CSU) fasste die „neue Normalität“ der Pandemie Ende 2022 so zusammen: „Ein Teil der Normalität heißt: Wer krank ist, bleibt zuhause. Nicht mehr: Wer infiziert ist, bleibt zuhause.“ Seit Mitte November gilt keine Isolationspflicht mehr in Bayern, wenn man keine Symptome hat. Das bedeutet auch, dass man auch als positiv Getesteter zur Arbeit gehen darf - wenn man symptomfrei ist und unter der Voraussetzung, dass man eine Maske trägt. Gesundheitsminister Klaus Holetschek rät aber, wenn möglich von zuhause aus zu arbeiten.

Tätigkeitsverbot für Pflegeberufe bei positivem Corona-Test



„Für Beschäftigte in medizinischen und pflegerischen Bereichen mit vulnerablen Personengruppen sowie in bestimmten Gemeinschaftsunterkünften gilt außerdem ein mindestens fünftägiges Betretungs- und Tätigkeitsverbote“, heißt es von Seiten der Staatsregierung.

Keine Maskenpflicht mehr im öffentlichen Nahverkehr



Die Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr ist entfallen. Es gibt allerdings eine „Empfehlung“ zum Tragen einer Maske. Diese Empfehlung gilt auch für öffentliche geschlossene Räume. Noch (Stand 12. Januar) gilt die Maskenpflicht aber im Fernverkehr. Das liegt daran, dass diese Regelung vom Bund und nicht von den Ländern gesteuert wird. Die Debatte über den Sinn dieser Regel läuft aber derzeit.

Mindestabstand weiter empfohlen



„Wo immer möglich“, erklärt die Staatsregierung, solle ein Mindestabstand von 1,50 Metern gewahrt werden, um mögliche Ansteckungen zu vermeiden. Regelmäßiges Händewaschen und Desinfizieren wird ebenfalls empfohlen.

Impfung empfohlen



Nach wie vor wird auch die Impfung gegen Corona von der Regierung empfohlen. Vor allem Risikogruppen wie ältere Menschen oder Menschen mit Vorerkrankung sollten sich demnach gegen Corona impfen lassen.