Bei Schweinfurt betonieren Arbeiter 2016 eine Autobahn-Brücke, als das Traggerüst plötzlich nachgibt. Etliche Männer stürzen mehr als 20 Meter in die Tiefe. Ein Urteil zu dem Unglück ist rechtskräftig.
Im Verfahren um den Einsturz einer Autobahnbrücke bei Schweinfurt mit einem Toten ist eines der Urteile nun rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof habe die Revision eines wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung verurteilten Prüfingenieurs als unbegründet verworfen, teilte das Landgericht Schweinfurt am Dienstag mit. Dieses hatte den heute 60-Jährigen im Mai vergangenen Jahres zu einer Haftstrafe von eineinhalb Jahren verurteilt. Die Freiheitsstrafe war zur Bewährung ausgesetzt worden.
Die Revision eines Mitangeklagten führte dagegen wegen eines Formfehlers zur Aufhebung seiner Verurteilung und zur Zurückverweisung der Sache an eine andere Kammer des Landgerichts. Der 50-Jährige war zu neun Monaten Haft verurteilt worden, ebenfalls ausgesetzt zu Bewährung.
Am 15. Juni 2016 war das Traggerüst für die neue Schraudenbach-Talbrücke auf der Autobahn 7 nahe Werneck (Landkreis Schweinfurt) eingestürzt, als gerade 1500 Tonnen Beton eingefüllt waren. Ein Bauarbeiter starb, 14 wurden verletzt.
Ein Baugutachter hatte in dem Prozess vor allem Fehler bei der Berechnung der Traglast des Gerüsts bemängelt - diese Berechnung sei nämlich gar nicht erfolgt. Und dieser Mangel fiel den mit der Prüfung der Statik beauftragten Ingenieuren laut Anklage auch nicht auf.
Ein dritter Angeklagter war in dem Prozess freigesprochen worden.
© dpa-infocom, dpa:240514-99-24493/2
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