Kirche
Auch Bistum Regensburg will Arbeitsrecht lockern

25.11.2022 | Stand 25.11.2022, 22:36 Uhr

Bischöfliches Ordinariat Regensburg - „Bischöfliches Ordinariat Regensburg“ steht auf einem Schild vor dem Gebäude des Bistums Regensburg in der Altstadt. - Foto: Armin Weigel/dpa

Das Bistum Regensburg will die beschlossene Lockerung des kirchlichen Arbeitsrechtes übernehmen. Bischof Rudolf Voderholzer werde die neue Grundordnung im ersten Quartal 2023 in Kraft setzten, teilte das Bistum am Donnerstag als letzte bayerische Diözese mit. Am Tag zuvor hatten die sechs anderen katholischen Bistümer im Freistaat dies bereits angekündigt.

Mit der neuen Grundordnung gehe einher, «dass die private Lebensgestaltung keiner rechtlichen Bewertung mehr unterliegt und somit dem Dienstgeber entzogen ist», teilte das Bistum mit. «Diese rechtlich unantastbare Zone erfasst das Beziehungsleben und die Intimsphäre.»

Die katholischen Bischöfe hatten sich am Dienstag in Würzburg auf eine Neufassung der Grundordnung geeinigt. Bisher drohte Mitarbeitern der katholischen Kirche die Kündigung, wenn sie zum Beispiel gleichgeschlechtlich heiraten, aber auch bei einer zweiten Heirat nach einer Scheidung. Das soll sich nun ändern.

Die neue Grundordnung des kirchlichen Dienstes soll das Arbeitsrecht für 800.000 Beschäftigte der katholischen Kirche und der Caritas reformieren. Damit sie rechtlich bindend wird, müssen sie Deutschlands 27 Bistümer noch offiziell verabschieden.

«Der Austritt aus der katholischen Kirche bleibt im Wesentlichen ein Einstellungshindernis beziehungsweise ein Kündigungsgrund», teilte das Regensburger Bistum mit. «Auch eine kirchenfeindliche Betätigung steht einer Einstellung beziehungsweise Weiterbeschäftigung entgegen.» Die Antidiskriminierungsbeauftragte des Bundes, Ferda Ataman, hatte dies kritisiert und gefordert, Sonderregelungen für kirchliche Arbeitgeber einzuschränken. Die sogenannte «Kirchenklausel» im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) müsse geändert werden.

Das Bistum Regensburg betonte am Donnerstag zur Grundordnung: «Mit diesem arbeitsrechtlich-pragmatischen Ansatz wird den veränderten Lebensrealitäten Rechnung getragen.» Ein Dienst in der Kirche verlange jedoch auch «eine positive innere Haltung zum christlichen Glauben. Je näher ein Dienst dem Verkündigungsdienst zugeordnet ist, umso mehr muss die kirchliche Lehre auch im persönlichen Leben zur Geltung kommen».

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