Sachbeschädigung, Körperverletzung, Beleidigung: Der mutmaßliche Angreifer war Polizei und Justiz schon länger bekannt. Eigentlich hätte er hinter Gitter sollen - doch dann kam etwas dazwischen.
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Der Verdächtige von Aschaffenburg hätte eigentlich Ende Dezember 2024 für mehr als einen Monat ins Gefängnis kommen sollen - trat diese Ersatzfreiheitsstrafe aber laut Staatsanwaltschaft Schweinfurt nie an.
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Grund dafür sei die gesetzliche Regel, dass ein Gericht bei zwei verschiedenen Verurteilungen unter bestimmten Bedingungen eine sogenannte Gesamtstrafe bilden muss, teilte die Staatsanwaltschaft mit. Erst dann sei klar, wie lang der Verurteilte tatsächlich in Haft muss - oder wie viel Geld er zahlen muss. Mehrere Medien hatten zuvor über den Vorgang berichtet.
Von zwei verschiedenen Gerichten verurteilt
Im Fall des Verdächtigen von Aschaffenburg war der Mann an zwei verschiedenen Gerichten zu Geldstrafen verurteilt worden. Die erste Geldstrafe zahlte er nicht, weshalb er am 23. Dezember 2024 eine Ersatzfreiheitsstrafe von 40 Tagen antreten sollte - was er aber nicht tat.
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In der Zwischenzeit sei zudem das zweite Urteil mit Geldstrafe rechtskräftig geworden, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft. Deshalb habe das Amtsgericht Schweinfurt erst über eine Gesamtstrafe entscheiden müssen - was aber „unter anderem wegen zwingend erforderlicher Zustellungen und Übersetzungen“ bisher nicht erfolgte. So blieb der 28-Jährige bis zum 22. Januar auf freiem Fuß - was aber mit Blick auf die Gerichtsverfahren auch der Fall gewesen wäre, wenn er seine Geldstrafen wie gefordert bezahlt hätte.
− dpa
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