Dass der Verfassungsschutz vor fünf Jahren die Zeitgeschichtliche Forschungsstelle Ingolstadt (ZFI) in den Blick genommen hat, hatte seine Richtigkeit. Das hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof Mitte November entschieden – inzwischen liegt die schriftliche Urteilsbegründung vor. Sie gefällt dem umstrittenen Historiker-Verein gar nicht.