Justiz
Adler Modemärkte gehen gegen Entscheidung zu Hilfen vor

10.01.2023 | Stand 17.09.2023, 5:57 Uhr

Die Firma Adler Modemärkte geht gegen eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Würzburg vor, das eine Klage des Unternehmens auf höhere Corona-Hilfen abgelehnt hat. Adler habe einen Antrag auf Zulassung der Berufung gestellt, teilte ein Gerichtssprecher am Montag mit. Nun muss sich der Verwaltungsgerichtshof in München mit dem Fall befassen. Die Entscheidung des Würzburger Gerichts vom 14. November ist damit noch nicht rechtskräftig.

Adler mit Sitz im unterfränkischen Haibach hatte im Herbst 2021 bei der in Bayern für die Überbrückungshilfe III zuständigen IHK München und Oberbayern einen Antrag auf rund 43,7 Millionen Euro Unterstützung gestellt. Die IHK bewilligte laut Bescheid vom 17. Dezember 2021 allerdings nur rund 14,7 Millionen Euro - aus Sicht von Adler zu wenig.

Die Textilkette hatte im Januar 2021 - nach eigenen Angaben pandemiebedingt - Insolvenz in Eigenverwaltung angemeldet und war später vom Berliner Mischkonzern Zeitfracht übernommen worden. Adler betonte in seiner Klage, man sei nur aufgrund der mit den Schließungsanordnungen in der Corona-Krise einhergehenden massiven Umsatzeinbußen in eine wirtschaftliche Schieflage gekommen. Die Übernahme durch Zeitfracht habe dies beendet. Adler war nach eigener Ansicht über den gesamten Förderzeitraum förderfähig.

Dies sah die IHK anders und argumentierte, Adler habe nicht nachgewiesen, dass die Fördervoraussetzungen für den gesamten Zeitraum vorgelegen hätten.

Insbesondere umstritten war, in welchem Zeitraum sich Adler in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befunden hat, welche Auswirkungen sein Insolvenzverfahren hatte und ob die Insolvenzverfahren anderer, gegebenenfalls zum Unternehmensverbund gehörender Firmen förderschädlich sind.

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