München
Verstöße gegen Corona-Regeln: Bußgeldbescheide in Millionenhöhe in Bayern

22.08.2020 | Stand 02.12.2020, 10:43 Uhr
Maskenkontrolle: Zwei Beamte der Polizeiinspektion Ingolstadt sind am Zentralen Omnisbusbahnhof unterwegs. Im Bus tragen alle Maske, am Bussteig nicht. −Foto: Stückle

München - Busfahren ohne Mund-Nasen-Schutz kostet 150 Euro, kein Hygienekonzept für ein Geschäft oder eine Veranstaltung ist gleich 33 Mal so teuer: 5000 Euro. Doch zig Menschen verstoßen gegen die Corona-Auflagen. Das bringt den Kommunen viel Geld - aber auch rechtliche Streitigkeiten.

Wegen Zehntausender Verstöße gegen die Corona-Auflagen der bayerischen Staatsregierung haben die Behörden Bußgeldbescheide in Millionenhöhe verhängt. Allein in München beläuft sich das Bußgeldaufkommen momentan auf insgesamt rund 950 000 Euro bei 5220 Bescheiden, wie ein Sprecher des Kreisverwaltungsreferats (KVR) der Deutschen Presse-Agentur mitteilte. Die Zentrale Bußgeldstelle in Nürnberg hat laut einer Sprecherin 1861 Bescheide erlassen mit Geldbußen von insgesamt 262 525 Euro. In Augsburg wurden nach Angaben des Ordnungsdienstes bislang rund 1700 Bußgeldbescheide mit einer Bußgeldsumme von etwa 400 000 Euro erlassen.

58 292 Menschen angezeigt

Das Innenministerium hat bayernweit bis Anfang August 64 143 sogenannte Anzeigenvorgänge zu Ordnungswidrigkeiten und Straftaten gemäß dem Infektionsschutzgesetz erfasst. Weil jemand auch mehrere Vergehen auf einmal oder nacheinander immer wieder begehen kann, ist die Zahl der Betroffenen beziehungsweise Beschuldigten mit 58 292 niedriger. Darüber hinaus betonte ein Ministeriumssprecher, dass sich der Stand der erfassten Fälle kontinuierlich ändern könne.

Über 1800 Verstöße gegen die Maskenpflicht

Das Gros der Verstöße betrifft die am 21. März begonnenen Ausgangsbeschränkungen: 45 441 Mal taucht dieser Punkt in der Statistik auf. Es folgen mit 15 758 Fällen verbotene Menschenansammlung. Verstöße gegen Quarantäne kommen 437 Mal vor, Veranstaltungsverbote 1777 Mal und Verstöße gegen die Maskenpflicht 1882 Mal. In 790 Fällen machte die Polizei Geschäfte dicht. Hinzu kommen unter anderem Einsätze in Form von Amtshilfe. Damit gemeint ist beispielsweise, wenn die Polizei dem Gesundheitsamt beim Ermitteln von Kontaktdaten einer Corona-infizierten Person hilft.

Verglichen mit Zahlen von Ende Mai wird deutlich, dass die Summe nicht mehr so stark steigt. Damals hatte das Innenministerium von 57 502 Vorgängen und 52 824 betroffenen Personen berichtet. Nach den strengen Beschränkungen vom Frühjahr gab es allerdings auch mittlerweile eine ganze Reihe an Lockerungen.

Die Staatsregierung hat einen Bußgeldkatalog für die Verstöße erlassen. Demnach muss beispielsweise 150 Euro zahlen, wer ohne Mund-Nasen-Schutz in Bus und Bahn unterwegs ist oder sich mit mehr Menschen als erlaubt trifft. 5000 Euro werden etwa für Unternehmer fällig, die kein Schutz- und Hygienekonzept für ihren Betrieb haben.

Bußgelder regional unterschiedlich

Ob und in welchem Einzelfall Bußgelder erhoben werden, entscheiden aber die Kreisverwaltungsbehörden. Daher gibt es keine bayernweite Übersicht. In der Landeshauptstadt beispielsweise bekam die Bußgeldstelle im KVR dem Sprecher zufolge seit dem 1. April 9522 Ordnungswidrigkeiten-Anzeigen weitergeleitet. In etwas mehr als der Hälfte der Fälle wurden bislang aber erst Bußgeldbescheide erlassen. Beim Großteil der Fälle lägen die Bußgelder im unteren dreistelligen Bereich. Gegen 402 dieser Bescheide sei Einspruch eingelegt worden. Augsburg verzeichnet den Angaben nach bislang 448 Einsprüche. In Nürnberg sei in 144 Verfahren Einspruch eingelegt worden, hieß es.