München/Berlin
CSU: SPD-Gesetz gegen Abmahnmissbrauch reicht nicht

12.09.2018 | Stand 02.12.2020, 15:41 Uhr
Winfried Bausback (CSU), Justizminister von Bayern, nimmt an einer Pressekonferenz zum Thema Cyberkriminalität teil. −Foto: Sven Hoppe/Archiv

Der Gesetzentwurf von Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) zum Schutz vor Abmahnungen weist nach Ansicht ihres bayerischen Kollegen Winfried Bausback inhaltliche Mängel auf.

„Die Bundesjustizministerin springt mit ihrem Vorschlag zu kurz. Ihr Anliegen ist ja absolut berechtigt, aber ein echter Schlussstrich unter den Abmahnmissbrauch sieht anders aus“, sagte der CSU-Politiker am Mittwoch der Deutschen Presse-Agentur in München.

So fehle in dem Gesetzentwurf vor allem eine ausdrückliche Regelung für Verstöße gegen die Datenschutzgrundverordnung. „Gerade in diesem Bereich ist die Sorge insbesondere bei unseren kleinen und mittleren Unternehmen weit verbreitet, Opfer unseriöser Abmahnpraktiken zu werden oder sogar mit Klagen überzogen zu werden“, betonte Bausback. Er appellierte daher an Barley, ihren Entwurf mit dem im Juli von Bayern in den Bundesrat eingebrachten Gesetzentwurf zu ergänzen.

Barley hatte ihren Gesetzentwurf am Dienstag dem Bundestag zugeleitet, er liegt der „Süddeutschen Zeitung“ (Mittwoch) vor. Barley sagte der Zeitung, mit dem Gesetz wolle sie „endlich einen Schlussstrich unter das grassierende Abmahnunwesen ziehen“. Um dies zu erreichen, wolle sie „die finanziellen Anreize für Abmahner verringern“ und die Voraussetzungen für Abmahnungen erhöhen.

dpa