München
Eilantrag gegen Einreise-Quarantäne abgewiesen

03.12.2020 | Stand 11.12.2020, 3:33 Uhr
Eine Person desinfiziert sich die Hände. −Foto: Christian Charisius/dpa/Symbolbild

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat einen Eilantrag gegen die geltende Quarantäneverordnung bei der Einreise in den Freistaat abgelehnt. Die Regelung bleibt damit in Kraft und wird nicht bis zu einer endgültigen Entscheidung vorläufig außer Vollzug gesetzt, wie das Gericht am Donnerstag in München mitteilte.

Zunächst ging es allein um den Eilbedarf. Hier wertete das Gericht das öffentliche Interesse am Schutz von Leben und Gesundheit vieler Menschen höher als das Interesse der Betroffenen, eine Quarantäne zu vermeiden. Grundsätzlich muss nun im Hauptsacheverfahren entschieden werden.

Der Antragsteller hält sich der Mitteilung zufolge derzeit an seinem Zweitwohnsitz in Spanien auf und möchte nach Bayern zurückreisen. Spanien ist aber gegenwärtig als Risikogebiet eingestuft.

Nach der Quarantäneverordnung besteht bei Einreisen aus einem Risikogebiet die Pflicht, sich in eine zehntägige häusliche Quarantäne zu begeben. Bei Vorliegen eines negativen Corona-Tests kann die Quarantäne entsprechend früher beendet werden. Ein Test ist frühestens fünf Tage nach der Rückkehr nach Bayern zulässig.

Das Gericht betonte, es sei offen, ob die Anordnung der Quarantäne rechtmäßig sei. Eine Quarantäne setze voraus, dass die betroffene Person ansteckungsverdächtig sei. Im Hauptsacheverfahren müsse nun geklärt werden, ob allein die Rückkehr aus einem Gebiet mit einer bestimmten Sieben-Tage-Inzidenz eine Person zum Ansteckungsverdächtigen mache.

Mitteilung

dpa