Fahrdienstleiter von Bad Aibling chattete kurz vor dem Unglück

28.11.2016 | Stand 02.12.2020, 18:59 Uhr

Traunstein (dpa) Der wegen fahrlässiger Tötung angeklagte Fahrdienstleiter von Bad Aibling hat am Morgen des Zugunglücks mehrmals auf seinem Handy mit Mitspielern eines Online-Videospiels gechattet. Dies sagte am Montag ein Mitarbeiter jener Firma aus, deren Spiel der 40-Jährige gespielt hatte. Ein Chat erfolgte nach den Aufzeichnungen der Firma nur rund zwölf Minuten vor dem Zusammenstoß der beiden Nahverkehrszüge am 9. Februar. Bei dem Unglück starben zwölf Menschen, 89 wurden teils lebensgefährlich verletzt.

Die Befragung des Firmenmanagers aus Rumänien vor dem Landgericht Traunstein ergab auch, dass der Fahrdienstleiter sein Handy aktiv bedienen musste, um online spielen können. Der Angeklagte hatte zu Prozessbeginn gestanden, bis kurz vor dem Unglück auf seinem Smartphone gespielt zu haben.

Bei dem Fantasy-Rollenspiel „Dungeon Hunter“ geht es darum, Dämonen auszulöschen. Bei dem Videospiel, das weltweit Millionen Spieler hat, kämpfen Krieger gegeneinander. „Sie töten“, ließ der Zeuge durch seine Dolmetscherin übersetzen. Der Spieler kann Waffen online „kaufen“ und sich mit Mitspielern verbünden. Der Mitarbeiter räumte aber ein, nicht alle Details von „Dungeon Hunter“ zu kennen. Mehrere Fragen des Gerichts zur konkreten Nutzung des Spiels durch den Fahrdienstleiter konnte der 36-Jährige nicht beantworten.

Die ebenfalls am Montag geplante Aussage eines IT-Experten zur Handynutzung des Angeklagten musste auf diesen Donnerstag verschoben werden, da der Sachverständige krank ist. Der Fachmann hat die Daten auf dem Handy des Fahrdienstleiters ausgelesen. Weil die Aussage eines ebenfalls geladenen Psychologen auf dem Gutachten des IT-Experten aufbaut, wurde auch dieser am Montag nicht gehört. Er soll zur Frage Stellung nehmen, inwieweit das Handyspielen die Konzentration des Fahrdienstleiters bei seiner Arbeit im Stellwerk beeinflusst hatte.

Sollte die Beweisaufnahme mit der Aussage der beiden Sachverständigen am Donnerstag abgeschlossen werden, plant das Gericht die Plädoyers für Freitag. Das Urteil könnte am Montag (5. Dezember) verkündet werden. Der Vorsitzende deutete aber an, dass es auch später der Fall sein könnte.

Ein Mitarbeiter der Deutschen Bahn (DB), der privat in einem der Unglückszüge saß, berichtete am vierten Verhandlungstag von seinen Beobachtungen. Es habe ihn stutzig gemacht, dass er beim Blick aus dem Fenster ein Sondersignal zwei Mal hintereinander gesehen habe. Der Fahrdienstleiter hat gestanden, mehrere Signale falsch gestellt zu haben. Dadurch kam es zum Zusammenstoß der Züge auf eingleisiger Strecke. Beim Aufprall „wurde ich aus der Sitzbank geschleudert“, sagte der DB-Mitarbeiter. Er sei fünf Meter durch den Waggon geflogen und habe schwere Prellungen an der Brust erlitten.

Am Nachmittag wurde erneut ein Bahnexperte gehört, der bereits vor einer Woche zu den Signalanlagen an der Unfallstrecke ausgesagt hatte. Auf die Fragen des Vorsitzenden Richters Erich Fuchs und von Verteidiger Thilo Pfordte, ob in den Zügen zusätzliche Sicherungssysteme eingebaut werden müssten, um Zusammenstöße zu verhindern, meinte der Sachverständige: „Die Signaltechnik, die heute bei der Bahn verwendet wird, ist ein sicheres System.“

Auch bei einem System wie etwa GPS seien Störungen möglich, so dass die letzte Verantwortung immer beim Menschen liege. „Insofern sehe ich so recht keinen Bedarf für zusätzliche Sicherungseinrichtungen“, erläuterte der unabhängige Experte. Viel wichtiger sei es, den Mitarbeitern klar zu machen, welche Verantwortung sie haben, wenn Störungen auftreten. Kollisionswarnsysteme, wie sie im Luftverkehr verwendet werden, seien auf die Schiene nicht zu übertragen.