München
Impfquote in Gefängnissen niedriger als in Gesamtbevölkerung

25.10.2021 | Stand 02.11.2021, 3:33 Uhr
Eine Spritze mit einem Impfstoff. −Foto: Sina Schuldt/dpa/Symbolbild

Aus dem Weg gehen kann man sich in einem Gefängnis oft nicht. Umso mehr Sicherheit bringt in Zeiten der Pandemie eine Corona-Impfung. Doch die Impfquote in Bayerns Anstalten ist deutlich niedriger als in der Gesamtbevölkerung - und das hat Gründe.

In Bayerns Gefängnissen ist die Quote der gegen das Coronavirus geimpften Insassen deutlich niedriger als die der Gesamtbevölkerung. Zum Stichtag 31. August - neuere Zahlen lagen dem Justizministerium noch nicht vor - waren knapp die Hälfte (49,7 Prozent) der Insassen zumindest einmal geimpft, wie eine Anfrage der Grünen-Landtagsfraktion ergab. Zum Vergleich: Zum gleichen Zeitpunkt waren rund 58 Prozent aller Menschen in Bayern bereits vollständig geimpft.

Die Grünen-Abgeordnete Stephanie Schuhknecht kritisierte den niedrigen Wert: „In den Gefängnissen sind viele Menschen an einem Ort und es gibt eine etablierte medizinische Versorgung, also hätte man hier eigentlich viel schneller und effizienter impfen können. Zumal ein Corona-Ausbruch in einer Justizvollzugsanstalt besonders verheerend wäre und nur durch strenge Auflagen für die Gefangenen und die Bediensteten verhindert werden kann.“

Dabei stellen diese strengen Maßnahmen aus Sicht der Grünen-Politikerinnen und -Politiker, die als Reaktion auf die ersten Zahlen nun mithilfe einer zweiten Anfrage noch mehr Informationen von der Staatsregierung bekommen wollen, nicht nur eine große Belastung für die Bediensteten und die Gefangenen dar, sondern schränken auch die wichtigen Resozialisierungsmaßnahmen ein.

Das Staatsministerium der Justiz wies jedoch darauf hin, dass die genannten Zahlen lediglich die zum Stichtag noch inhaftierten Gefangenen enthalten - nicht erfasst sind die geimpften Gefangenen, die zwischenzeitlich bereits entlassenen wurden. Auch kämen aufgrund der teilweise hohen Fluktuation besonders durch Untersuchungshaft und kurze (Ersatz-)Freiheitsstrafen jeden Monat viele neue, ungeimpfte Gefangene hinzu. Somit seien insgesamt deutlich mehr Gefangene in den Anstalten geimpft worden, als es zunächst den Anschein habe.

Außerdem war den Anstaltsärztinnen und -ärzten bis Anfang Oktober gar nicht erlaubt, die Corona-Impfung zu verabreichen, weil sie in der Corona-Impfverordnung nicht als Leistungsbringer genannt waren. Die Insassen bekamen ihren Pieks deshalb von mobilen Teams der Impfzentren. Dies wurde inzwischen geändert.

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dpa