Das Oberlandesgericht München hat für die Hauptangeklagte im NSU-Prozess, Beate Zschäpe, keine Sicherungsverwahrung im Anschluss an ihre Haftstrafe angeordnet. Das Gericht sei zu dem Schluss gekommen, dass eine Sicherungsverwahrung nicht erforderlich
sei, sagte der OLG-Pressesprecher Florian Gliwitzky am Mittwoch nach der Urteilsverkündung. Zschäpe wurde wegen zehnfachen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt. Das Gericht stellte zudem die besondere Schwere der Schuld fest - damit ist eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren rechtlich zwar möglich, in der Praxis aber so gut wie ausgeschlossen.
dpa