Ein Freizeitpark-Betreiber steht in Unterfranken vor Gericht, weil er zu Dekorationszwecken echte Grabsteine vor dem sogenannten Horrorhaus aufgestellt hatte. Heute soll der Steinmetz vor dem Amtsgericht Kitzingen aussagen, der dem Mann die Grabsteine verkauft hatte.
Er hatte der Staatsanwaltschaft zufolge die Inschriften auf den Steinen nicht entfernt. Gleichzeitig soll er seinen Neffen bei der Übergabe aber darauf hingewiesen haben, dass er die Namen unkenntlich machen muss. Das ist nicht passiert. Der Parkbetreiber muss sich deshalb wegen Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener verantworten.
Die Enkelin eines Verstorbenen hatte bei einem Ministranten-Ausflug in den Freizeitpark im Landkreis Kitzingen im Sommer 2017 auf einem Grabstein den Namen ihres Opas erkannt. Ihre Großmutter erstattete Anzeige. Möglicherweise wird am Freitag das Urteil gesprochen.
dpa