Augsburg
Kinderarzt erneut wegen sexuellen Missbrauchs vor Gericht

09.11.2018 | Stand 02.12.2020, 15:17 Uhr
Ein wegen des Missbrauchs von rund 20 Jungen angeklagter Kinderarzt sitzt auf der Anklagebank. −Foto: Karl-Josef Hildenbrand/Archiv

Augsburg (dpa) Ein Kinderarzt vergeht sich reihenweise an kleinen Buben und wird zu einer langen Haftstrafe verurteilt. Nun wird der Fall wieder aufgerollt. Die Richter müssen entscheiden, ob der Mann wegen seiner Pädophilie vielleicht vermindert schuldfähig war.

Mehr als zweieinhalb Jahre nach der Verurteilung eines Kinderarztes zu einer langen Gefängnisstrafe wegen sexuellen Missbrauchs von 21 Buben wird der Fall neu aufgerollt. Der Prozess gegen den 43 Jahre alten Mediziner beginnt am Montag. Es sind nach Angaben des Augsburger Landgerichts 18 weitere Verhandlungstage geplant, das Urteil könnte demnach am 29. Januar 2019 verkündet werden.

Der pädophile Mann hatte bei einem früheren Prozess in Augsburg die ihm vorgeworfenen Missbrauchsfälle uneingeschränkt zugegeben. Das Landgericht hatte ihn im März 2016 deswegen zu einer Gefängnisstrafe von dreizehneinhalb Jahren verurteilt und war dabei nur geringfügig unter der Maximalstrafe von 15 Jahren geblieben. Zudem wurden die anschließende Sicherungsverwahrung und ein lebenslanges Berufsverbot angeordnet. Die Verteidiger des Arztes hatten maximal neun Jahre Haft und die Einweisung in eine psychiatrische Klinik zur Therapierung ihres Mandanten verlangt.

Der Bundesgerichtshof hob das Urteil wieder auf. Die Karlsruher Richter betonten, dass aufgrund der Pädophilie zumindest bei einem Teil der Taten „eine erhebliche Beeinträchtigung der Steuerungsfähigkeit des Angeklagten“ und somit eine verminderte Schuldfähigkeit nicht auszuschließen sei. Dies könnte dann Auswirkungen auf die Strafhöhe haben. Deswegen muss nun eine andere Augsburger Strafkammer den Fall erneut verhandeln. Für den neuen Prozess wurde auch ein neues Sachverständigengutachten über den Angeklagten erstellt.

Der deutsche Staatsangehörige hatte rund 15 Jahre lang reihenweise Buben missbraucht, das jüngste Opfer war erst vier Jahre alt. Für bundesweite Schlagzeilen sorgte 2014 die Entführung eines Fünfjährigen im niedersächsischen Garbsen. Der Augsburger hatte damals eine Arbeitsstelle in Hannover. Er lockte das Kind in sein Auto, betäubte es mit einem Medikament und verging sich an dem Buben in seiner Wohnung. Später setzte er das benommene Kind wieder aus.

BGH-Entscheidung

Mitteilung Staatsanwaltschaft zur Anklageerhebung

dpa