Nürnberg
Nürnberger V-Mann-Prozess beschäftigt Bundesgerichtshof

03.08.2020 | Stand 02.12.2020, 10:50 Uhr
Eine modellhafte Nachbildung der Justitia steht neben einem Holzhammer und einem Aktenstapel. −Foto: Volker Hartmann/dpa/Illustration

Der Bundesgerichtshof wird sich am 10. Dezember mit dem Strafverfahren gegen sechs Beamte des bayerischen Landeskriminalamts wegen eines V-Mann-Einsatzes beschäftigen. Dies teilte eine Gerichtssprecherin am Montag in Karlsruhe mit. Zuvor berichtete die „Abendzeitung“ in München darüber.

Die Staatsanwaltschaft Nürnberg hatte Revision gegen das Urteil des Landgerichts eingelegt. Dieses hatte vier Beamte freigesprochen und zwei wegen uneidlicher Falschaussage zu Bewährungsstrafen verurteilt.

In dem Verfahren ging es um einen V-Mann, den die LKA-Beamten 2009 bei den „Bandidos“ in Regensburg eingeschleust hatten, um mehr über die Rockerbande zu erfahren. Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft hatten die Ermittler ihrem Spitzel bei kriminellen Aktivitäten geholfen oder diese im Nachhinein verschleiert. Die Anklage lautete unter anderem auf Diebstahl in mittelbarer Täterschaft, Strafvereitelung im Amt und Betrug.

Die beiden Hauptangeklagten waren die Kontaktmänner des V-Manns - so die Bezeichnung für Vertrauens- oder Verbindungspersonen, die Informationen an Polizei und Nachrichtendienst liefern. Einer von ihnen arbeitete in der Nürnberger Außenstelle des LKA. In dem Verfahren ging es vor allem um einen Diebstahl von Minibaggern in Dänemark. Die LKA-Beamten sollen den Spitzel nach Ansicht der Staatsanwaltschaft dabei unterstützt und gedeckt haben. Dafür hätten sie später Akten gefälscht und andere Ermittler belogen.

Gegen alle sechs Beamte laufen Disziplinarverfahren. „Diese werden fortgeführt, sobald das Strafverfahren rechtskräftig abgeschlossen ist“, teilte das dafür zuständige Polizeipräsidium in München mit. Vier der Beamten seien wieder im Dienst. Einer sei weiterhin suspendiert, ein anderer bereits im Ruhestand.

dpa