Ingolstadt
Urteil nach Geiselnahme von Pfaffenhofen erwartet

12.10.2018 | Stand 02.12.2020, 15:29 Uhr
Auf der Richterbank liegt ein Richterhammer aus Holz. −Foto: Uli Deck/Archiv

Aus Ärger über das Jugendamt in Pfaffenhofen hat ein Vater vor einem Jahr eine Mitarbeiterin der Behörde als Geisel genommen. Nun verkündet das Gericht das Urteil. Strittig ist insbesondere, ob der Mann wegen Gefährlichkeit in eine Psychiatrie eingewiesen wird.

Knapp ein Jahr nach der Geiselnahme im Kreisjugendamt in Pfaffenhofen an der Ilm verkündet das Ingolstädter Landgericht am Freitag (12.00 Uhr) das Urteil gegen den Täter. Die Strafkammer muss insbesondere darüber entscheiden, ob der 29-Jährige dauerhaft in einer psychiatrischen Klinik untergebracht werden muss. Die Staatsanwaltschaft hat dies beantragt. Solch eine Unterbringung kann wesentlich länger dauern als die Gefängnisstrafe, die der Angeklagte zu erwarten hat.

Hintergrund der Tat war, dass die heute fast drei Jahre alte Tochter des Mannes bei einer Pflegefamilie untergebracht ist. Der Vater hatte bei der Geiselnahme verlangt, dass das Mädchen zu der Mutter, seiner Freundin, zurückgebracht wird.

Der Mann hatte in dem Prozess zugegeben, fast fünfeinhalb Stunden lang eine Mitarbeiterin des Jugendamtes bedroht und bei einem Gerangel das Opfer mit einem Messer am Hals verletzt zu haben. Die Frau stand Todesängste aus und ist bis heute traumatisiert. Die Staatsanwältin hat dafür eine Gefängnisstrafe von fünf Jahren und zehn Monaten verlangt, der Verteidiger hielt vier Jahre für ausreichend.

Polizisten überwältigten damals den deutschen Staatsbürger und befreiten die Geisel. Seit der Festnahme ist der Angeklagte auf richterliche Anordnung in einer Psychiatrie. In dem Prozess sagte eine Gutachterin, dass der Mann an einer Schizophrenie leide und deswegen auch in Zukunft schwere Straftaten von ihm nicht auszuschließen seien. Der Rechtsanwalt des Mannes hat diese Gefährlichkeitsprognose angezweifelt.

dpa