München
„Froschbanden“-Prozess: Auch Verteidigung für Haftstrafen

10.12.2018 | Stand 02.12.2020, 15:04 Uhr
Eine Statue der Justizia. −Foto: Peter Steffen/Archiv

Um an Geld und Schmuck zu kommen, sollen sie ein älteres Ehepaar verprügelt und in eine Besenkammer gesperrt haben. Der schwer verletzte Mann starb darin. In dem Prozess haben nun die Verteidiger gesprochen.

Für den tödlichen Raubüberfall auf ein Ehepaar am Starnberger See fordert auch die Verteidigung Haftstrafen - diese sollen für die „Froschbande“ aber deutlich milder ausfallen, als von der Staatsanwaltschaft gefordert. Das haben die Verteidiger der acht Angeklagten am Montag vor dem Landgericht München II gefordert. Die Männer hätten nur den Raub, nicht aber den Tod des Paares vorher geplant, sagten die Anwälte zur Begründung. Im Laufe des Prozesses hatten die Männer eingeräumt, bei dem Raubüberfall mitgemacht zu haben. Die Schläge, unter anderem mit Holzlatten, einem Schaufelstiel und einer Eisenstange, schoben sich die 24- bis 55-Jährigen indes gegenseitig in die Schuhe.

Laut Anklage hatten die aus Rumänien stammenden und größtenteils miteinander verwandten Männer im September 2015 das Rentnerpaar in seinem Haus in Seefeld überfallen und ausgeraubt. Dabei sollen sie beide schwer verletzt und in eine Besenkammer gesperrt haben. Der Mann starb, die Frau wurde nach Tagen gerettet. Der Wert der Beute laut Anklageschrift: 4535 Euro.

Die Männer sollen Serientäter sein. Wegen ihrer nächtlichen Überfälle und ihrer Körperhaltung wurde die Gruppe als „Froschbande“ bekannt.

Die Verteidiger der mutmaßlichen Haupttäter plädierten auf schweren Raub mit Todesfolge, einer davon zusätzlich auf Tötung durch Unterlassen. „Er war zu feige, den Rettungswagen zu rufen“, sagte der Anwalt. Die Verteidiger der beiden Fahrer forderten wiederum eine Verurteilung wegen Beihilfe zum schweren Raub. „Mein Mandant hat den Tod des Opfers nicht gewollt“, plädierte einer der Verteidiger der beiden Fahrer.

Die Staatsanwältin hatte dagegen für alle acht Angeklagten - also auch für die beiden Fahrer - eine Verurteilung wegen Mordes und die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld beantragt.

Zu Prozessende hatten auch die Angeklagten das Wort. Einer der Männer bedauerte die Vorfälle, einem zweiten sei nicht klar gewesen, in was er hineingeraten war. Das Urteil soll am kommenden Montag (17. Dezember) gesprochen werden.

dpa