Passau
Tod eines Schülers: Verfahren gegen Angeklagten eingestellt

06.12.2018 | Stand 02.12.2020, 15:05 Uhr
Ein Schild mit der Aufschrift Landgericht - Amtsgericht - Betreuungsgericht ist an einer Fassade angebracht. −Foto: Matthias Balk/Archiv

Im Prozess um eine tödliche Schlägerei in Passau, bei der im Frühjahr ein 15-Jähriger starb, hat das Landgericht das Verfahren gegen einen weiteren Angeklagten eingestellt. Der 18-Jährige soll den Schaukampf zwischen zwei zerstrittenen Jugendlichen organisiert haben, der Vorwurf gegen ihn lautete Beihilfe zur Körperverletzung mit Todesfolge.

Den 18-Jährigen träfe jedoch eine moralische Schuld, sagte die Richterin am Donnerstag. „Was Sie gemacht haben, war ein komplettes moralisches Versagen. Sie waren gierig auf die Sensation, aber Sie waren nicht der Einzige.“

Nun müssen sich noch vier deutsche Jugendliche und Männer im Alter zwischen 15 und 25 Jahren für den Tod des Schülers verantworten. Die Staatsanwaltschaft legt ihnen unter anderem Körperverletzung mit Todesfolge zur Last.

Ursprünglich saßen sechs Beschuldigte auf der Anklagebank. Bereits vor zwei Wochen hatte das Gericht das Verfahren gegen einen 22-Jährigen eingestellt. Er war nach Angaben einer Gerichtssprecherin bereits in einem anderen Verfahren vor dem Amtsgericht rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe verurteilt worden.

Den Ermittlungen zufolge hatte sich der 15 Jahre alte Maurice K. im April mit einem der Angeklagten zu einer körperlichen Auseinandersetzung nach dem Motto „1 gegen 1“ verabredet. Laut Anklage mischten sich Umstehende in den Streit ein, die Situation eskalierte. K. wurde so schwer verletzt, dass er starb.

dpa