Nürnberg
Witwer gesteht Tötung seiner kranken Frau

20.03.2020 | Stand 02.12.2020, 11:42 Uhr
Ein wegen Mordes angeklagter Mann sitzt vor Prozessbeginn im Sitzungssaal im Landgericht Nürnberg-Fürth. −Foto: Daniel Karmann/dpa/Archivbild

Jahrelang quält sich eine Frau mit unheilbaren Krankheiten - bis der Ehemann ihr ein Kissen aufs Gesicht drückt und sie tötet. War es Mord, wie die Staatsanwaltschaft glaubt? Oder Tötung auf Verlangen?

Im Prozess um den gewaltsamen Erstickungstod einer Frau in Schwabach hat ihr Witwer die Tat gestanden. Er habe seiner Frau im Bett liegenden Frau im Januar 2019 so lange ein Kissen auf das Gesicht gedrückt, bis sie nicht mehr geatmet hatte, sagte der 60 Jahre alte Mann am Freitag im Prozess vor der Schwurgerichtskammer des Landgerichtes Nürnberg-Fürth.

Anders als in der Anklage der Staatsanwaltschaft, die von einem arglistigen Mord ausgeht, sagte der Angeklagte aus, die Frau habe den Tod gewollt. Bei den schwer kranken Eheleuten sei der Wunsch nach einem gemeinsamen Ableben gereift gewesen. Die Verteidigung geht daher nicht von Mord, sondern von Tötung auf Verlangen aus - was mit einer weitaus geringeren Haftstrafe belegt wäre als Mord.

Der Angeklagte schilderte am Freitag in einer langen Einlassung die jahrelange Krankheitsgeschichte der Frau. Zu mehreren Vorerkrankungen sei ein Krebsleiden gekommen, dass sich 2018 deutlich verschlimmert habe. Seine Frau habe die Wohnung nicht mehr verlassen können.

„'Mach ein Ende!'- Das waren ihre Worte“, sagte der Angeklagte, der mit seiner Frau jahrelang ein Geschäft für Werbefolien betrieb - und 2011 nach eigenen Angaben sogar die Bandenwerbung für das Fußball-Champions-League-Finale im Londoner Wembley-Stadion gefertigt hatte.

Wochenlang habe das Paar nach Möglichkeiten gesucht, gemeinsam in den Tod zu gehen. Sterbehilfe über einen Schweizer Anbieter sei nicht in Frage gekommen, weil zwar seine Frau, aber nicht er selbst die Anforderungen dafür erfüllt habe. Schließlich habe man gemeinsam den Erstickungstod als vergleichsweise humane Methode des Sterbens gewählt.

„Ich habe das Kissen so lange auf ihren Kopf gedrückt, bis sich der Brustkorb nicht mehr gehoben und gesenkt hat“, sagte der Mann. Anschließend habe er einen Cocktail aus Medikamenten eingenommen und die gemeinsame Wohnung in Brand gesteckt, mit dem Ziel auch selbst zu sterben. Durch die Hitze des Feuers sei er aber erwacht und habe sich instinktiv auf den Balkon gerobbt. Auf die Frage des Gerichts, ob der bereue, dass er noch lebe, antwortete der Angeklagte: „Ja.“

Der Prozess wird am 1. April fortgesetzt. Ein Urteil ist erst im Mai zu erwarten.

dpa