Augsburg
Neuer Prozess gegen Embryonenspenden-Vermittler

13.12.2018 | Stand 02.12.2020, 15:02 Uhr
Außenaufnahme des Strafjustizzentrums Augsburg. −Foto: Karl-Josef Hildenbrand/Archiv

Drei Verantwortliche eines Embryonenspende-Vereins müssen sich heute erneut vor Gericht verantworten. Den Vorständen wird vor dem Landgericht in Augsburg missbräuchliche Anwendung von Fortpflanzungsmedizin beziehungsweise Beihilfe hierzu vorgeworfen.

In der ersten Instanz hatte das Amtsgericht im schwäbischen Dillingen die Angeklagten freigesprochen. Dagegen hatte die Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt.

In dem Prozess geht es um 33 Fälle, in denen Zellen, die bei Behandlungen übrig geblieben waren, an neue Empfänger vermittelt wurden. Rechtlich ist dabei relevant, ob es sich um befruchtete oder noch nicht befruchtete Eizellen handelt, der letztere Fall ist strafbar.

Das Amtsgericht sah zwar grundsätzlich die Strafbarkeit der Vermittlung durch die Angeklagten, sprach sie aber trotzdem frei. Grund dafür war, dass die Vereinsvorstände die Strafbarkeit nicht hätten wissen können. Denn der Verein hatte sich umfassend Rechtsauskunft eingeholt, unter anderem bei Landes- und Bundesregierung sowie dem Deutschen Ethikrat.

Embryonenschutzgesetz

dpa