München
Rechtsstreit um weiterverkaufte Tickets für FC Bayern-Spiele

20.09.2018 | Stand 02.12.2020, 15:38 Uhr

Darf der FC Bayern Stadionkarten sperren, die Fußballfans auf dem Ticketzweitmarkt gekauft haben? Über diese Frage verhandelt das Münchner Oberlandesgericht (OLG) heute. Vorangegangen war eine Entscheidung des Landgerichts München I.

Dort war ein Mann, der hauptberuflich Fußballkarten zu einem höheren Preis weiterverkauft, mit seiner Unterlassungsklage gegen den FC Bayern gescheitert. Er hatte sich dagegen gewandt, dass der Fußballverein unter anderem das Ticket eines Käufers storniert und diesem den Zugang in die Allianz Arena verweigert hatte. Gegen das Urteil des Landgerichts legte der unterlegene Tickethändler vor dem OLG Rechtsmittel ein.

Der Kläger fordert den FC Bayern auf, die von ihm weiterverkauften Tickets nicht weiter zu sperren und die Käufer in das Stadion zu lassen. Er habe mit seinem Geschäft niemals direkt beim FC Bayern die Tickets gekauft. Deswegen dürften die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des FC Bayern festgeschriebenen Maßnahmen bei Weiterverkauf von Tickets, wie Zugangsverbot zum Stadion und Ticketsperre, bei seinen Kunden nicht zur Anwendung kommen. Die AGB seien nur für die Fans gültig, die ihre Karten direkt beim FC Bayern und nicht auf dem Zweitmarkt kauften, so sein Argument. Diese hätten keinen Kaufvertrag mit dem Fußballverein. Für seine Kunden dürfe es daher keine Zugangssperre geben.

Auf einem Ticketzweitmarkt können Fans Karten für Spiele kaufen, ohne über die offiziellen Verkaufsstellen des Fußballvereins zu gehen. Der FC Bayern schränkt in seinen AGB den Weiterverkauf von Karten ein. Das geschehe unter anderem „aus sicherheitsrelevanten Gründen“ und „um eine flächendeckende Versorgung mit Tickets zu sozialverträglichen Preisen zu erreichen“, argumentiert der FCB. Außerdem verbietet der Verein, gekaufte Tickets zu einem höheren als den bezahlten Preis weiterzugeben.

Ticket-AGB des FC Bayern

dpa