München
Unterschriftensammlung zum Pflege-Volksbegehren startet bald

26.07.2018 | Stand 02.12.2020, 15:59 Uhr
Eine auf Demenzkranke spezialisierte Pflegerin (r) begleitet eine ältere Frau. −Foto: Daniel Karmann/Archiv

Wer sich für eine bessere Pflege in den Kliniken des Freistaats einsetzen möchte, kann bald seine Stimme beim Volksbegehren „Stoppt den Pflegenotstand an Bayerns Krankenhäusern“ abgeben.

Die ersten Listen seien schon bestellt, sollen nun gedruckt werden und dürften etwa ab Mitte kommender Woche auf den Marktplätzen im Land zur Verfügung stehen, sagte der Linken-Bundestagsabgeordnete und Mitinitiator Harald Weinberg am Donnerstag in München.

Hinter dem Volksbegehren steckt ein Bündnis aus Politikern, Pflegern, Juristen und Ärzten. Die Initiatoren wollen die Qualität der Patientenversorgung verbessern und die Pflegekräfte entlasten. Dazu brauche es eine gesetzliche Personalbemessung für die Pflege und andere Berufsgruppen im bayerischen Krankenhausgesetz.

In einem ersten Schritt müssen die Initiatoren 25 000 Unterschriften für das Volksbegehren sammeln und dem Innenministerium vorlegen. Eine genaue Frist für die Stimmensammlung gibt es noch nicht. „Allerdings haben wir uns das Ziel gesetzt, schon zur Landtagswahl am 14. Oktober 40 000 Unterschriften zu haben“, heißt es auf der Internetseite zum Volksbegehren. Geplant ist, die Unterschriften im November oder Dezember dieses Jahres einzureichen.

Nach Angaben der im Bündnis ebenfalls engagierten Gewerkschaft Verdi fehlen in Bayerns Krankenhäusern derzeit rund 12 000 Pflegestellen. Bisher gibt es keine gesetzlichen Personalvorgaben in Krankenhäusern. Die Krankenkassen und die Krankenhausgesellschaft verhandeln aber über „Personaluntergrenzen“ für einige „pflegesensitive“ Bereiche.

Sollte das Innenministerium das Volksbegehren für rechtlich zulässig halten, müssten sich anschließend bayernweit zehn Prozent der wahlberechtigten Bürger in Unterschriftenlisten für das Volksbegehren eintragen, damit es in der dritten Stufe zum eigentlichen und entscheidenden Volksentscheid kommen kann. Sollte das Innenministerium den Antrag auf ein Volksbegehren ablehnen, kann der Verfassungsgerichtshof angerufen werden.

Infos zum Volksbegehren

dpa