Oberbayerischer Hausverloser vor Gericht

12.03.2010 | Stand 03.12.2020, 4:11 Uhr

Seine Doppelhaushälfte in Baldham-Vaterstetten möchte Volker Stiny an den Mann bringen – am liebsten per Quiz im Internet. Die Behörden machten ihm aber einen Strich durch die Rechnung. - Foto: oh

München (DK) Die Idee, seine Doppelhaushälfte in Baldham-Vaterstetten im Landkreis Ebersberg im Internet zu verlosen, wird für den Münchner Volker Stiny, inzwischen Wahl-Berliner, immer mehr zum Albtraum: Ab Montag muss er sich nun vor dem Landgericht München verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm Betrug in 18 294 Fällen mit unerlaubter Veranstaltung einer Ausspielung – also einer Verlosung – vor.

Der 53-Jährige wollte die Immobilie im Wert von etwa 570 000 Euro im vergangenen Jahr über die eigens dafür eingerichtete Internetseite www.winyourhome.de an den Mann bringen. Da eine reine Verlosung jedoch als Glücksspiel gilt und daher in Deutschland ohne staatliche Genehmigung verboten ist, machte Stiny kurzerhand ein Wissensquiz im Stil der Fernsehsendung "Wer wird Millionär" (vier Antwortmöglichkeiten, eine davon ist richtig) daraus. Lediglich ganz am Schluss wollte Stiny unter den 100 besten Teilnehmern dann das Los entscheiden lassen. Zu einem Preis von 19 Euro sollten maximal 48 000 Teilnehmer mitspielen können. Nach Abzug aller Kosten – unter anderem für Anwalt und Notar, weitere Sachpreise und eine Spende an die Organisation "Kinder in Afrika" – wären Stiny, so der Plan, schließlich rund 600 000 Euro übrig geblieben, also mehr als der reguläre Marktpreis der Doppelhaushälfte.

Die Regierung von Mittelfranken machte dem Geschäftsmann jedoch einen dicken Strich durch die Rechnung: Die zuständige Behörde sah wegen des Zufallsprinzips am Spielende eindeutig einen Fall von Glücksspiel vorliegen und erlegte Stinys Hausverlosungsprozedere aufgrund der fehlenden Genehmigung ein Verbot auf. Zu diesem Zeitpunkt hatten sich allerdings schon knapp 20 000 Teilnehmer dafür registriert und bereits ihr Geld, sprich 400 000 Euro auf Stinys Konto überwiesen. Die Einzahler fühlten sich abgezockt, einer stellte Strafanzeige. "Der Angeklagte spiegelte den Teilnehmern vor, dass die Hausverlosung rechtlich zulässig sei", heißt es seitens der Staatsanwaltschaft. "Bis heute erfolgte weder eine Verlosung des Grundstücks noch eine Rückzahlung der Einsätze."

Gegenüber dem DONAUKURIER beteuert Volker Stiny allerdings: "Die Sache wird nach wie vor abgewickelt." Ohne die behördlichen Hürden hätte er "das Haus schon längst übergeben". Direkt nach dem Verbot der Regierung von Mittelfranken strich er nämlich die Miniverlosung am Ende des Quiz. Nun soll derjenige Teilnehmer das Haus erhalten, der zum Schluss alle Fragen richtig beantwortet und damit sämtliche "Konkurrenten" hinter sich gelassen hat. Und dies habe sich Stiny dieses Mal auch von den Aufsichtsbehörden bestätigen lassen.