Neuburg
Wiederaufnahme im Fall Rupp möglich

12.03.2010 | Stand 03.12.2020, 4:11 Uhr

Neuburg (DK) Der Mordfall Rudolf Rupp bleibt weiter auf der Tagesordnung: Das Oberlandesgericht (OLG) München hat jetzt die Anträge auf Wiederaufnahme für zulässig erklärt. Damit kehrt das Verfahren wieder an das Landgericht Landshut zurück. Die Anwälte sprechen von einem "Riesenerfolg".



Über eine mögliche Wiederaufnahme freilich ist damit noch nicht entschieden. Die drei Richter des 3. OLG-Strafsenats haben lediglich die Zulässigkeit der Anträge der drei Anwälte von Hermine Rupp (54) und ihrer Töchter Manuela (24) und Andrea (23) bestätigt. Das zuständige Landgericht Landshut muss nun die Begründung der Wiederaufnahmeanträge genau überprüfen.

Der Münchner Senat mit drei Richtern unter Vorsitz von Andrea Knöringer hat sich ohne mündliche Verhandlung sozusagen auf dem Büroweg mit den Anträgen beschäftigt. Dabei stellten die Richter bei der Todesursache des 2001 verschwundenen Neuburger Landwirts Rudolf Rupp Aufklärungsbedarf fest.

Urteil ohne Grundlage

Im Urteil vom Juni 2005 hatte es geheißen, das Opfer sei erschlagen und vermutlich zerstückelt worden. Dann tauchte aber im März 2009 der versenkte Mercedes mit dem Toten aus dem Stausee Bergheim vor den Toren Neuburgs auf. Eine Schädelverletzung durch Erschlagen konnte die Gerichtsmedizin nicht feststellen.

Für die Strafverteidiger steht damit fest, dass das Urteil des Landgerichts Ingolstadt keine Grundlage mehr habe. Ein Austausch der Todesursachen, wie er in der Landshuter Ablehnung geschehen sei, ist aus Sicht der Anwälte unzulässig. Das stelle sowohl das Bundesverfassungsgericht wie nun auch das Oberlandesgericht München fest.

"Eine richtige Ohrfeige" sei die OLG-Entscheidung für die Landgerichte in Ingolstadt und Landshut, findet Anwältin Regina Rick. Sie vertritt die ältere Tochter und setzt nun auf einen neuen Prozess in Landshut: "Entweder es gibt eine neue Hauptverhandlung oder sie sprechen die vier Verurteilten gleich frei".

Ein Selbstmord?

Es gebe "keinen klareren Fall von unrechtmäßiger Verurteilung", meint die Münchener Anwältin. Rudolf Rupp könne damals am Stausee auch verunglückt sein oder Selbstmord begangen haben. Er habe nach Auswertung aller Spuren eindeutig in normaler Haltung auf dem Fahrersitz gesessen, so Regina Rick. Sie hält Hermine Rupp, ihre beiden Töchter und den damaligen Freund für unschuldig. Der 25-jährige Neuburger sitzt seine Strafe in der JVA Kaisheim ab und will kein Wiederaufnahmeverfahren.

Ob es tatsächlich zu einem neuen Prozess kommt, ist offen. Das Landgericht Landshut werde gemäß der OLG-Entscheidung an die Prüfung der Wiederaufnahmeanträge herangehen, so ein Gerichtssprecher – und zwar ergebnisoffen. Von einem sofortigen Freispruch könne keine Rede sein.