München
Nach "Strabs" soll nun auch der Ärger um "Strebs" enden

CSU und FW kündigen Neuregelung an: Kommunen können Bürgern umstrittene Beiträge für Straßenerschließung erlassen

27.02.2019 | Stand 23.09.2023, 6:06 Uhr
Auch Jahre nach der Fertigstellung kann Grundstückseigentümern noch eine Rechnung für die Straßenerschließung ins Haus flattern. Doch nun dürfen die Städte und Gemeinden im Freistaat ihre Bürger von diesen Beiträgen verschonen. −Foto: Soeder/dpa-Archiv

München (DK) Dass für die Erstellung und Erhaltung eines öffentlichen Gutes nur einige wenige privat zur Kasse gebeten werden, das aber bisweilen in heftiger Höhe, ist seit Jahrzehnten ein Ärgernis im Kommunalrecht.

Konkret geht es um die Abrechnung von Maßnahmen im Straßenbau, die oft in absurder Höhe auf ein paar wenige Grundstücksbesitzer umgelegt werden.

In Bayern haben die Freien Wähler (FW) das Thema Straßenausbaubeiträge ("Strabs") im vergangenen Jahr politisch für sich entdeckt - und zwar erfolgreich: Der Landtag beschloss, dass rückwirkend zum 1. Januar 2018 die Straßenausbaubeiträge abgeschafft werden.

Weiterhin ein Ärgernis sind allerdings die Straßenerschließungsgebühren ("Strebs"): Während es bei den "Strabs" um die Sanierung einer vorhandenen Straße und die Umlage der Sanierungskosten auf die Anlieger ging, geht es bei den "Strebs" um die Kosten für die erstmalige Erstellung einer Straße. Die darf grundsätzlich erst dann auf die Anwohner umgelegt werden, wenn die Baumaßnahme abgeschlossen ist - was aber oft über Jahrzehnte nicht geschah, etwa, weil noch die Straßenbeleuchtung fehlte oder der Gehweg noch nicht gepflastert war.

Ergebnis: Immer wieder erhalten Anwohner nach kleineren, oft fast unauffälligen Baumaßnahmen an ihren dem Grunde nach längst vorhandenen Straßen von ihren Gemeinden Rechnungen in erheblicher Höhe zugestellt - weil damit der vor Jahrzehnten begonnene Straßenbau als abgeschlossen gilt und die Kosten in Gänze nun umgelegt werden. Oder aber es wurden vor vielen Jahren bereits Abschläge bezahlt - und viele Anwohner meinten, damit ihre Pflicht erfüllt zu haben. Sie erwarteten nicht, dass noch eine Rechnung nachkommen werde.

Nachdem das Bundesverfassungsgericht entschieden hat, dass derlei aus Gründen der Rechtssicherheit für die Anwohner nicht mehr statthaft ist, wenn seit Beginn der Maßnahme 25 Jahre vergangen sind, taten sich allerdings im weiß-blauen Kommunalrecht Regelungslücken auf. Diese wollen CSU und Freie Wähler nun schließen. Denn das Kommunalrecht schreibt vor, dass Ersterschließungsbeiträge, die älter als 25 Jahre sind, nur noch bis Ende März 2021 auf die Anwohner umgelegt werden können. In vielen Gemeinden sorgte das für Aufregung. Die Archive wurden durchforstet nach alten Straßenbaumaßnahmen, die noch nicht abgeschlossen und folglich noch nicht abgerechnet sind. Dabei habe man "Dinge gefunden, die man gar nicht wissen wollte", so der Vorsitzende des Haushaltsausschusses im Landtag, Josef Zellmeier (CSU). Vieles sei offenbar vor Ort über die Jahre in Vergessenheit geraten.

Grund für die plötzliche Aufregung: Die politisch Verantwortlichen in den Gemeinden befürchten, dass sie sich wegen Untreue strafbar machen, wenn sie für abrechenbare Maßnahmen bis zum Stichtag keine Beiträge verlangen und der Gemeinde damit Einnahmen verloren gehen. Nun wollen CSU und Freie Wähler dafür sorgen, dass die Gemeinden vor Ort selbst entscheiden können, ob und in welcher Höhe sie Umlagen vornehmen. Das kündigte Zellmeier gestern zusammen mit seinem CSU-Kollegen Manfred Ländner und den FW-Politikern Joachim Hanisch und Bernhard Pohl an.

Im Zuge der "Strabs"-Abschaffung seien auch 150 Millionen Euro jährlich in den Haushalt eingestellt worden. Mit diesem Geld sollen die Kommunen unterstützt werden, nachdem ihnen die Möglichkeit genommen wurde, die Kosten für die Straßenausbaubeiträge bei den Anwohnern einzutreiben. Dieser Betrag ist deutlich höher als die durchschnittlichen Einnahmen in den vergangenen Jahren, die bei etwa 60 Millionen Euro im Jahr lagen. Die Differenz, so die CSU- und FW-Politiker, solle auch dazu dienen, die Anwohner künftig von den "Strebs" freizuhalten.

Die kommunalen Spitzenverbände reagierten skeptisch auf die Reform. "Damit gibt die Politik den Gemeinden und Städten Steine statt Brot", sagte der Präsident des Bayerischen Gemeindetags, der Abensberger Bürgermeister Uwe Brandl (CSU). Gerade Gemeinden, die aufgrund ihrer schlechten Haushaltslage zusätzliche finanzielle Unterstützung vom Staat erhalten, könnten es sich nicht leisten, die Beiträge zu erlassen. Die angekündigte Regelung der Freiwilligkeit schiebe den Kommunen den Schwarzen Peter zu, monierte auch der Geschäftsführer des Städtetags, Bernd Buckenhofer. "Das ist ein Geschenk der Staatsregierung an einige Bürger auf Kosten der Kommunen. "

Alexander Kain