Muss Oma Strafe zahlen, wenn sie auf die Enkel aufpasst?

Die Ausgangsbeschränkungen wegen des Coronavirus haben auch Auswirkungen auf die Kinderbetreuung

25.03.2020 | Stand 02.12.2020, 11:40 Uhr
Keine Kinder auf dem Platz: Die Spielplätze wurden ebenfalls geschlossen. −Foto: Häuslmeier

München - Um die Ausbreitung des Coronavirus zu verlangsamen, fordert das bayerische Innenministerium: "Jeder ist angehalten, die Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstandes auf ein absolutes Minimum zu reduzieren.

" Das gelte auch für Kinder. Sie sollten "nicht von Personen betreut werden, die nicht Angehörige des eigenen Hausstandes sind". In Unterfranken ist die Polizei bereits aktiv geworden, weil eine Mutter aus Ostheim vor der Rhön ihre Kinder von der Schwester beaufsichtigen ließ, während sie einkaufen ging.

Auf Anfrage unserer Zeitung teilte das Ministerium mit, Ziel der Ausgangsbeschränkungen sei es, die Leute zu sensibilisieren und "soziale Kontakte auf das unbedingt notwendige Maß zu reduzieren". Die Betreuung von minderjährigen Kindern durch Familienmitglieder oder Bekannte sei erlaubt, wenn es einen "triftigen Grund" gebe. Dazu zähle zum Beispiel, wenn beide Eltern arbeiten müssten.

"Was sollen die Eltern sonst machen? Sie können sich auch nicht zerteilen", sagte Michael Siefener, Sprecher des Ministeriums. Allerdings komme es immer auf den Einzelfall an. Grundsätzlich gelte, auch Großeltern sollten die Kinder nicht beaufsichtigen. "Es kann Konstellationen geben, wo es nicht anders geht", erklärte Siefener. Seien Oma und Opa zum Beispiel jung und fit, wäre das eher vertretbar als bei Großeltern mit Vorerkrankungen. Der Sprecher appellierte hier an den "gesunden Menschenverstand".

Wenn der Nachbar eine große Gartenparty mit vielen fremden Leuten feiere, sei es legitim die Polizei zu rufen. Wenn es allerdings um die Betreuung von einzelnen Kindern gehe, empfiehlt Siefener "mit gebührendem Sicherheitsabstand die Gründe zu erfragen". Werde die Polizei informiert, prüfen die Beamten die Situation vor Ort und melden Verstöße gegen die Ausgangsbeschränkungen und das Infektionsschutzgesetz gegebenenfalls dem Gesundheitsamt. In Ostheim kam die Polizei zu dem Ergebnis, dass die Mutter ihre Schwester zum Einkaufen hätte schicken können, statt selbst zu gehen.

Welche Strafe die Mutter aus Unterfranken nun erwartet, steht noch nicht fest. "Das bayerische Gesundheitsministerium erstellt derzeit in Abstimmung mit der Polizei einen Bußgeldkatalog für Verstöße gegen die Ausgangsbeschränkung", so Seifert. Dieser solle den Gesundheitsämtern als Orientierung dienen, für welches Verhalten welcher Betrag als Bußgeld festgesetzt werden soll. Bei Verstößen gegen die Ausgangsbeschränkungen liegt der Spielraum der Behörden zwischen einer Ermahnung und Geldbußen von bis zu 25000 Euro. Verstöße gegen das Infektionsschutzgesetz können sogar mit Freiheitsstrafen sanktioniert werden. "Beispielsweise wenn jemand absichtlich einen anderen infiziert", so das Ministerium.

DK