München
Kunsthändler muss halbe Million zahlen

Betrugsverfahren wird gegen Geldauflage eingestellt

21.02.2017 | Stand 04.01.2022, 19:50 Uhr

Fühlt sich betrogen: Kunstsammler Hans Bäumler (links) sagte in dem Verfahren als Zeuge aus. - Foto: Schattenhofer

München (DK) Überraschendes Ende: Das Verfahren gegen einen Kunsthändler, der den früheren Textilfabrikanten Hans Bäumler aus Ingolstadt mit Gemäldeverkäufen um Millionen betrogen haben soll, wurde gestern gegen eine Geldauflage eingestellt. 500 000 Euro muss der Kunsthändler zahlen.

Am dritten Prozesstag am Landgericht München I zeichnete sich schon bald ab, dass es mit diesem verfahrenen Verfahren so nicht weitergehen würde: Noch bevor er die erste Zeugin hereinrief, legte Vorsitzender Richter Philipp Stoll eine Einstellung gegen Geldauflage nahe. "Salopp ausgedrückt", so Stoll, "könnte sich der Angeklagte von einem weiteren Verfahren freikaufen." Letztlich wollten sich alle Beteiligten eine mögliche Aussetzung des Verfahrens und weitere langwierige Ermittlungen ersparen. "Das wird viel Zeit in Anspruch nehmen, aber das macht es nicht besser", meinte der Richter.

In der Tat brachte auch die letzte Zeugin nicht viel mehr Licht ins Dunkel, was die Geschichte der 13 Bilder betrifft, die Hans Bäumler 2011 für 4,2 Millionen Euro erworben hatte. Stammten sie aus der rätselhaften Van-Leuwen-Sammlung, die dem Kunstliebhaber für 22 Millionen Euro angeboten worden war? Was war dran an der abenteuerlichen Geschichte, die mit einer Annonce in der "Süddeutschen Zeitung" begann? Die stammte von dem Kunsthändler - doch den Vorwurf des Betrugs wies der Angeklagte stets von sich.

Hauptkommissarin Elisabeth Zum-Bruch vom LKA München ermittelte diesbezüglich 2016 in Auftrag der Staatsanwaltschaft. Als Zeugin sagte sie gestern aus, diese Van-Leuwen-Sammlung habe es nie gegeben. Beweisen konnte sie es jedoch nicht. Ebenso vermochte die Spezialistin für Kunstermittlungen viele Fragen des Gerichts und der Verteidigung zu früheren Besitzern und Verkäufen der Bilder nicht lückenlos zu beantworten, was geharnischte Kritik hervorrief. "Sie haben gar nicht ermittelt", warf Rechtsanwalt Peter Witting ihr an den Kopf. Als die Zeugin Anspielungen auf das frühere Luxusleben des Kunsthändlers machte, brauste der Verteidiger geradezu auf: "Sie haben doch gar keine Ahnung von seinen Vermögensverhältnissen. Wegen eines Erbes hatte er genug Geld, um sich so ein Leben zu leisten." Wenn er so reich gewesen sei, entgegnete Zum-Bruch, warum habe der Kunsthändler dann die Bilder nicht zurückgenommen, als es um den Vergleich mit Bäumler ging?

An der Stelle drohte die Befragung aus dem Ruder zu laufen, und Richter Stoll unterbrach die Sitzung, damit die Staatsanwaltschaft über die vorgeschlagene Einstellung des Verfahrens beraten konnte. Nach einigem Hin und Her kam überraschend eine Einigung zustande: Das Verfahren gegen den Kunsthändler wird eingestellt gegen Zahlung einer Geldauflage in Höhe von 500 000 Euro für gemeinnützige Organisationen. Der Kunsthändler verzichtet auf Entschädigung für die zwei Monate, die er in Untersuchungshaft saß. Verteidiger Witting betonte: "Unsere Zustimmung erfolgt ausschließlich unter prozessökonomischen Gründen und versteht sich nicht als Schuldeingeständnis."

Richtig zufrieden ist am Ende keiner. Die Verteidigung wollte einen Freispruch. "Wir beugen uns dem Zwang und nicht der inneren Einsicht", sagte Anwalt Steffen Ufer unserer Zeitung. Bäumlers Anwalt Harald Mosler erklärte schriftlich: "Die Einstellung des Verfahrens gegen eine Geldauflage von 500 000 Euro ist zwar enttäuschend, aber aufgrund der Höhe auch ein deutliches Indiz für ein schuldhaftes Verhalten des Angeklagten. Wir werden daher nun den Zivilprozess gegen den Kunsthändler und seinen Vater und Auktionator mit absoluter Konsequenz weiterbetreiben."