München
Fall Mollath schlägt hohe Wellen

07.08.2013 | Stand 02.12.2020, 23:48 Uhr

München (DK) Nach der Freilassung Gustl Mollaths rückt die Frage nach politischen Konsequenzen in den Vordergrund. Oppositionspolitiker forderten gestern die Entlassung von Bayerns Justizministerin Beate Merk (CSU). Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) stellte derweil rechtliche Konsequenzen aus dem Fall in Aussicht.

Die stellvertretende Chefin der SPD-Landtagsfraktion, Inge Aures, bezeichnete Merk als „unfähig, untragbar und eine Zumutung für das bayerische Volk“. Es sei „unglaublich, dass Frau Merk nach ihrem beispiellosen Versagen im Fall Mollath nun auch noch politisches Kapital aus der viel zu späten Freilassung schlagen will“. Aures forderte Ministerpräsident Horst Seehofer (CSU) auf, Merk zu entlassen. Das forderte auch der Fraktionschef der Grünen, Martin Runge. Merk habe Mollath immer wieder als „wahnkranken und gemeingefährlichen Gewalttäter“ dargestellt. Die Ministerin habe die Wiederaufnahme des Falls viel zu spät angeordnet und die Öffentlichkeit „mit Halb- und Unwahrheiten bedient“.

Merk hatte die gerichtliche Einschätzung, Mollath sei gemeingefährlich, lange verteidigt. Nachdem immer mehr Ungereimtheiten herauskamen, hatte sie im vergangenen November die Staatsanwaltschaft Regensburg angewiesen, die Wiederaufnahme des Falls zu beantragen. „Ich habe die Möglichkeiten genutzt, die ich hatte“, sagte Merk gestern im ZDF-Morgenmagazin. Ihr Ziel, den Fall neu aufzurollen, sei erreicht. Das Oberlandesgericht Nürnberg hatte am Dienstag die Wiederaufnahme des Falls beschlossen. Mollath wurde daraufhin umgehend aus der Psychiatrie entlassen, wo er sieben Jahre untergebracht war.

Unterdessen konkretisierte Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger ihre Pläne zur Reform des Unterbringungsrechts. Die Regeln müssten „rasch geändert werden“, sagte sie im Interview mit unserer Zeitung. „Wir brauchen ein Verfahren, in dem mögliche Fehlentscheidungen früher korrigiert werden können.“ Die Unterbringung müsse auf „wirklich gravierende Fälle“ beschränkt und öfter als bisher von unterschiedlichen Gutachtern überprüft werden. Seite 13

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