München
"Das ist Augenwischerei"

Neue Abstandsregelung für Windkrafträder muss wohl nicht eingehalten werden

29.01.2015 | Stand 02.12.2020, 21:42 Uhr

Windkraft in der Flaute? Mit der 10-H-Regelung hat sich der Bau weiterer Windräder, hier die Anlagen bei Denkendorf, in einigen Gemeinden der Region erledigt - Foto: Wilcke

München (DK) Was für Fachleute schon länger ein klarer Fall ist, beweist jetzt ein Schreiben der Obersten Baubehörde des Freistaats: Das „10H“-Abstandsgesetz für Windkraftwerke ist wohl unwirksam.

Bayerns 10H-Regelung war ein wichtiges Versprechen von Ministerpräsident Horst Seehofer an Bayerns Windkraftgegner: Mindestens die zehnfache Gesamthöhe – also etwa 2000 Meter – müssten neue Windräder künftig von der nächsten Wohngebiet entfernt stehen, verkündete der Regierungschef. Im „Bayerischen Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 19/2014“ auf den Seiten 478 und 479 ist zu lesen, was die CSU-Regierungsfraktion im Landtag am 17. November 2014 beschlossen hat. Zuvor hatten Fachleute den Abgeordneten in mehreren Anhörungen erklärt, die 10H-Regelung sei wegen der Planungshoheit der Kommunen nicht durchzusetzen.

Nun bestätigt ausgerechnet ein Papier der Obersten Baubehörde im Innenministerium die Bedenken der Kritiker von 10H: Eine Gemeinde habe darauf „hinzuwirken“, dass betroffene Nachbargemeinden einem Bebauungsplan zustimmen, der Windräder näher als 2000 Meter an Wohngebäuden vorsieht. „Ein Zustimmungserfordernis wird hierdurch allerdings nicht normiert“, steht in „Ersthinweise beziehungsweise häufige Fragen zur bayerischen 10H-Regelung“ der Behörde.

Bei einem „Abstand von kleiner 10H zur Windkraftanlage“ habe „die Gemeinde, die den Bebauungsplan aufstellt, die Entscheidung zu treffen. Sie könnte dann im Ergebnis also auch einen Bebauungsplan aufstellen, bei dem lediglich die immissionsschutzrechtlichen Vorgaben eingehalten werden müssten“, bestätigt auf Nachfrage unserer Zeitung eine Sprecherin des Bauministeriums.

Das bedeutet für Franz Dirnberger, Referent für Baurecht beim Bayerischen Gemeindetag: Eine Gemeinde könne im Prinzip „abwägungsfehlerfrei ein Windenergiegebiet näher als 10H an die Wohnbebauung der Nachbargemeinde heranplanen, wenn sie die Belange dieser Nachbargemeinde und deren Bürger zur Kenntnis nimmt und hinreichend abwägt“. Sprich: Es ändert sich – anders als von Horst Seehofer versprochen – an der Eigenverantwortung jeder Gemeinde für das Baurecht nichts.

„Augenwischerei“ nennt der auf Windparkberatung spezialisierte Münchner Anwalt Bernd Wust das 10H-Gesetz: „Es erweckt mit dem Wort ,hinwirken’ den Eindruck, die Nachbargemeinde hätte mehr Rechte als vorher. Sie hat aber kein Vetorecht. Das Versprechen 10H konnte Horst Seehofer mit dem neuen Gesetz nicht halten.“