München
Verwaltungsrichter bremsen neue Lebensmittel-Kontrollbehörde

05.12.2018 | Stand 02.12.2020, 15:06 Uhr
SPD-Verbraucherexperte Florian von Brunn. −Foto: Lino Mirgeler/Archiv

Eine neue Spezialbehörde für überregional tätige Unternehmen soll Lebensmittelkontrollen in Bayern effektiver und besser machen. Nun gibt es aber juristischen Streit, welche Firmen darunter fallen.

Die neue Spezialbehörde zur Überwachung großer Lebensmittelbetriebe im Freistaat wird voraussichtlich zum Fall für den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof. Nach einem Regensburger Gerichtsurteil, mit dem die Spezialkontrolleure in mehreren Fällen eingebremst wurden und in dem die Rechtsgrundlage für die Behörde bemängelt wird, wird damit gerechnet, dass das Umweltministerium Rechtsmittel einlegt. Dies werde aktuell geprüft, sagte Umweltminister Thorsten Glauber (Freie Wähler) am Mittwoch auf Anfrage. Die Landtags-SPD warf der Staatsregierung „Pfusch“ vor.

Die neue Bayerische Kontrollbehörde für Lebensmittelsicherheit (KBLV) hatte Anfang des Jahres ihre Arbeit aufgenommen. Sie war als Konsequenz diverser Lebensmittel-Skandale geschaffen worden. Große, überregional tätige Lebensmittelfirmen und sogenannte risikoreiche Betriebe werden seither nicht mehr von den Landratsämtern kontrolliert, sondern von der KBLV mit Hauptsitz in Kulmbach.

Dagegen wehrten sich mehrere Betriebe aus Niederbayern und der Oberpfalz vor dem Verwaltungsgericht Regensburg - mit Erfolg: Die Richter wiesen Bescheide der Spezialbehörde, mit der diese ihre Kontroll-Zuständigkeit anzeigte, als rechtswidrig zurück. Begründung: Die zugrundeliegende Rechtsvorschrift verstoße gegen den verfassungsrechtlichen Bestimmtheitsgrundsatz, weil nicht klar genug geregelt sei, in welchen Fällen künftig die Spezialbehörde für Unternehmen zuständig sein soll und nicht mehr das Landratsamt.

Allerdings gibt es auch ein exakt gegenteiliges Urteil des Verwaltungsgerichts Würzburgs. Dort hatten die Richter keinen Verstoß gegen den Bestimmtheitsgrundsatz erkannt und eine Klage abgewiesen.

Der SPD-Verbraucherexperte Florian von Brunn sprach aber von einem schwerwiegenden Rückschlag für die Lebensmittelsicherheit in Bayern. „Weil hier geschlampt wurde, hängt jetzt die gesamte Reform der Lebensmittelüberwachung in der Luft.“ Die Rechtsgrundlage müsse sofort korrigiert werden. „Es muss endlich nachvollziehbar sein, welche Unternehmen von der neuen Behörde kontrolliert werden sollen.“ Die Vorsitzende des Umweltausschusses im Landtag, Rosi Steinberger (Grüne), forderte ebenfalls, die „offensichtlich handgestrickte Rechtsvorschrift“ müsse schleunigst rechtssicher gemacht werden.

Glauber verteidigte die Reform als wichtigen Schritt. „Jetzt liegen Kontrolle und Vollzug für komplexe Betriebe in einer Hand. Das stärkt das hohe Niveau der Lebensmittelsicherheit in ganz Bayern.“ Ziel sei es, die Lebensmittelüberwachung fit für die Zukunft zu machen. Ein Ministeriumssprecher betonte zudem, alle Unternehmen würden aktuell weiter kontrolliert, entweder von der KBLV oder den Landratsämtern.

Pressemitteilung Urteil Verwaltungsgericht Regensburg

Urteil Verwaltungsgericht Würzburg

dpa